Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Kantone bauen Hürden für Einbürgerungswillige

Lernen für den Pass: Manche Kantone verlangen heute ein deutlich höheres Sprachniveau als früher. Foto: Gaetan Bally (Keystone)
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Ausländer, die Schweizer werden möchten, werden es im Kanton Aargau besonders schwer haben – jedenfalls, wenn die Stimmenden am Sonntag das revidierte Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht gutheissen. Danach können nur noch jene Personen das Bürgerrecht beantragen, die in einem Test bewiesen haben, dass sie über gute staatsbürgerliche Kenntnisse verfügen. Und die während der zehn vorhergehenden Jahre keine Sozialhilfe bezogen haben.

Das Aargauer Kantonsparlament hat über mehrere Jahre um die neuen Bestimmungen gerungen – der SVP gingen sie zu wenig weit, den linken Parteien waren sie zu streng. Schliesslich unterstützte die bürgerliche Mehrheit eine Motion der CVP, welche die beiden Verschärfungen einbrachte – und in der Folge auch die so veränderte Vorlage. Diese kommt nun nur deshalb an die Urne, weil linke Parteien das Behördenreferendum ergriffen haben.

Der Aargau wäre nicht der erste Kanton, der diese Bestimmung einführt – die Junge SVP des Kantons Bern hat sie bereits 2012 vorweggenommen: Damals lancierte sie die Volksinitiative «Keine Einbürgerung von Verbrechern und Sozialhilfeempfängern» – mit Erfolg. Ein ehemaliger Sozialhilfebezüger hat nur eine Möglichkeit, vor der Frist von zehn Jahren ein Gesuch zu stellen – wenn er das gesamte von der Sozialhilfe bezogene Geld zurückzahlt.

Sprachtests schrecken ab

Der Kanton Aargau setzt mit dieser Vorlage Bundesrecht um – und verschärft es weiter; der Bund hatte nur eine Frist von drei Jahren vorgegeben, während der ein Gesuchsteller keine Sozialhilfe bezogen haben darf. Wie im Aargau wurde zuvor schon im Bundeshaus lange und heftig über die Totalrevision des Kantons- und Gemeindebürgerrechts debattiert, und beinahe wäre sie gescheitert. Erst in letzter Minute konnten sich Nationalrat und Ständerat im Sommer 2014 einigen.

Ob die Revision Einbürgerung nun erschwert oder vereinfacht, darüber waren sich Befürworter und Gegner aber weiterhin uneins. Die Bürgerlichen sagten, es sei einfacher geworden, weil Interessenten nur noch mindestens zehn statt zwölf Jahre in der Schweiz gelebt haben müssen. In den Augen linker Parteien hingegen ist es eine Verschärfung – die Anforderungen an die Sprach ewie auch an den Aufenthaltsstatus sind strenger geworden, denn nun wird die Niederlassungsbewilligung vorausgesetzt.

Am 1. Januar 2018 traten die neuen Bestimmungen des Bundes in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt hätten auch die Kantone ihre Gesetze anpassen müssen. Weil die Bestimmungen in der Folge aber auch in vielen kantonalen Parlamenten heftig diskutiert wurden, schafften es nicht alle rechtzeitig.

Will ein Ausländer den Schweizer Pass beantragen, muss er erst das Bürgerrecht von Gemeinde und Kanton vorweisen.

In der Ostschweiz wurden insbesondere die Anforderungen an die Sprachkenntnis erhöht. Der Kanton Thurgau etwa verlangt heute nicht nur wie der Bund das Niveau B1, sondern Niveau B2 in der gesprochenen Sprache. Das heisst, dass sich ein Einbürgerungswilliger im Alltag nicht nur sprachlich zurechtfinden muss, sondern dass er seine Meinung spontan und klar ausdrücken kann.

Nachdem das Kantonsparlament 2017 das Gesetz mit der schweizweit höchsten Sprachhürde angenommen hatte, priesen es die Befürworter als «bestes Einbürgerungsgesetz der Schweiz». Sprachtests, so zeigte sich, nachdem das revidierte Bundesgesetz in Kraft getreten ist, sind eine abschreckende Hürde – wo die sprachlichen Anforderungen erhöht wurden, sank die Zahl der Gesuche.

Andere Kantone nutzen die volle Wohnsitzfrist des Bundes aus. Neu muss ein Gesuchsteller mindestens seit zehn Jahren in der Schweiz wohnen, davon zwei bis fünf Jahre im Wohnkanton. Uri, Graubünden und St. Gallen nutzen die volle Frist von fünf Jahren. In Graubünden waren es vor der Revision je nach Gemeinde noch viel mehr – nämlich bis zu zwölf Jahre.

Der Bund hat das Kantons- und Gemeindebürgerrecht auch deshalb totalrevidiert, weil Gemeinden, Kantone und der Bund etwa bei der Wohnsitzfrist sehr unterschiedliche Bedingungen für eine Einbürgerung stellten. Will ein Ausländer aber den Schweizer Pass beantragen, muss er erst das Bürgerrecht von Gemeinde und Kanton vorweisen: Je nach Wohnsitz muss er sein Gesuch bei Gemeinde oder Kanton einreichen. Dann wird es zwischen den drei Ebenen hin und her übermittelt, bis eine am Ende eine Verfügung ausgibt.