Innovation Center in RapperswilKanton St. Gallen muss sich mit «China-Deal» befassen
Ein ehemaliger Parteipräsident hat Beschwerde gegen den Verkauf eines Grundstücks durch die Stadt eingereicht. Er verlangt, dass das Volk mitentscheiden darf.
Der Verkauf von 2000 Quadratmetern sorgt in Rapperswil-Jona für Diskussionen. Die Sinoswiss Technopark (Switzerland) AG – eine Tochterfirma der Fenshare Holding aus China – will auf dem Grundstück für rund 20 Millionen Franken ein Innovation Center realisieren. Dafür erwarb die Firma das Land im Industriequartier Schachen für 2,4 Millionen Franken von der Stadt Rapperswil. Der Stadtrat schloss den Kaufvertrag eigenmächtig ab. Die Bevölkerung erfuhr erst im Nachhinein davon.
Dies stört den ehemaligen Präsidenten der SP-Ortspartei Hanspeter Raetzo. Aus seiner Sicht hätte das Volk über diesen Verkauf entscheiden müssen. Deshalb hat er nun beim Kanton eine Beschwerde eingereicht, wie die «Linth-Zeitung» berichtet.
Verkehrswert oder Verkaufspreis?
Raetzo argumentiert, dass der Kaufvertrag aufgrund des Verkaufspreises von über 2 Millionen Franken dem fakultativen Referendum unterstehen müsse. Denn der Stadtrat kann gemäss Gemeindeordnung nur über Grundstücksverkäufe bis 2 Millionen Franken in eigener Kompetenz entscheiden.
Stadtpräsident Martin Stöckling (FDP) hält dagegen, dass nicht der Verkaufspreis ausschlaggebend sei, sondern der sogenannte Verkehrswert. Dabei handelt es sich um den Preis, der bei einem Verkauf innerhalb eines Jahres unter marktüblichen Bedingungen erzielt werden kann. Dieser Verkehrswert lag für besagtes Grundstück bei 1,4 Millionen Franken und somit in der Kompetenz des Stadtrats.
Beschwerde hat kaum Chancen
Das sei ein Missstand, findet Raetzo. «Es darf nicht sein, dass man sich bei der Frage, wer den Verkauf bewilligen muss, auf einen realitätsfernen Verkehrswert beruft.» Stattdessen solle der reale Verkaufswert als Massstab beigezogen werden.
Es sei langjährige Praxis, dass bei Landverkäufen der amtliche Verkehrswert massgebend für die Frage nach der Kompetenz sei, entgegnet Stöckling. Der Wert werde vom Grundbuchamt nach einem standardisierten Verfahren erhoben. «Der Stadtrat hat auf die Festlegung keinen Einfluss.»
Man könne die Kompetenzregelung mit diesem Wert gut oder schlecht finden, und eine Anpassung der Regelung sei legitim. Der rechtlichen Beschwerde gibt Stöckling aber keine Chance.
Dessen ist sich auch Hanspeter Raetzo bewusst. Nach Gesprächen mit dem Kanton sei eher damit zu rechnen, dass die Beschwerde abgelehnt werde. Er findet aber: «Verlieren, ohne es versucht zu haben, ist keine Option.»
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