AboKommentar zum Gerichtsentscheid Julian Assange gehört freigelassen
Der Hacker-Aktivist wird vorläufig nicht von Grossbritannien an die USA ausgeliefert. Das ist gut. Aber ein klares Wort der Justiz in London wäre überfällig.
Die Grundidee eines staatlichen Strafrechts ist, dass nicht die unmittelbar Geschädigten einer Straftat selbst ihre Rechnungen begleichen, mit pochenden Adern und Rachegelüsten, sondern dass ihnen eine neutrale Instanz dies abnimmt. Sachlich, distanziert und dazu fähig, grössere Prinzipien hochzuhalten. Was aber geschieht, wenn dieser Geschädigte und der Staat einfach identisch sind, erlebt man in den seltenen Fällen, in denen sich ein Staat einen echten oder vermeintlichen Spion oder Verräter vorknöpft. Die mässigende Wirkung der Distanz entfällt. Schnell wird es brachial. Auch in einem Rechtsstaat wie den USA.