Ja zum Betreuungsurlaub für Eltern schwer kranker Kinder
Das Parlament hatte sich bereits für 14 Wochen ausgesprochen. Nun wurde eine letzte Differenz ausgeräumt.
Wer Angehörige betreut, bekommt dafür künftig bis zu zehn Tage bezahlten Urlaub pro Jahr. Eltern schwerkranker Kinder können bis zu 14 Wochen Betreuungsurlaub nehmen. Das hat das Parlament beschlossen.
Beide Räte hatten dem Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung bereits zugestimmt. Der Nationalrat hat am Dienstag eine letzte Differenz ausgeräumt.
Bei den Ergänzungsleistungen (EL) hatte der Ständerat beschlossen, die mit der letzten EL-Reform eingeführten Mitzinsmaxima anzupassen. Er legte damit einen garantierten Mietzinsbetrag für jene EL-Bezügerinnen und -Bezüger fest, die in Wohngemeinschaften leben.
Damit stellte er sicher, dass Personen mit Beeinträchtigungen, die bei ihren Eltern oder in Wohngemeinschaften wohnen, nicht aus finanziellen Gründen ihre Wohnsituation ändern oder sogar in ein Heim ziehen müssten.
Neue Mehrheiten
Yvonne Feri (SP/AG) rechnete vor, dass Bewohnerinnen und Bewohner einer Vierer-WG in den grossen Städten lediglich noch 490 Franken pro Monat erhielten. Je grösster die WG, umso kleiner würde der Beitrag ausfallen. Es sei nicht das Ziel der EL-Reform gewesen, die Hürden für das WG-Leben zu erhöhen, sagte Sozialminister Alain Berset.
Die Ratsrechte bekämpfte die Anpassung. Die Frage möge materiell ihre Berechtigung haben, sagte FDP-Sprecherin Regine Sauter (ZH). Allerdings sei dazu keine Vernehmlassung durchgeführt worden. Auch sei es bei der EL-Reform um Einsparungen gegangen. Die neue Mitte-Links-Mehrheit lehnte die Streichung jedoch ab, ebenso eine von der SVP eingebrachte Beschränkung, die die Mehrkosten von 3,6 Millionen auf 1 Million Franken pro Jahr gedrückt hätte.
Eltern entlasten
Das Angehörigenbetreuungs-Gesetz ist damit bereit für die Schlussabstimmungen am Ende der Session. Mit den Gesetzesänderungen werden erwerbstätige Eltern unterstützt, die kranke Kinder betreuen.
Eltern von schwerkranken oder nach einem Unfall gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindern haben neu Anspruch auf 14 Wochen Betreuungsurlaub. Die Eltern können diese Tage frei unter sich aufteilen. Der Urlaub kann innerhalb von 18 Monaten tageweise oder am Stück bezogen werden. Finanziert wird der Kinderbetreuungsurlaub über die Erwerbsersatzordnung (EO). Der Bundesrat schätzt die Kosten auf 75 Millionen Franken im Jahr. Der EO-Beitragsatz muss deswegen nicht erhöht werden.
Für die Pflege anderer Angehöriger - Familienmitglieder und Lebenspartnerinnen und -partner - bewilligte das Parlament bis zu zehn bezahlte Freitage im Jahr. Pro Ereignis soll bis zu drei Tage frei genommen werden können. Die Kosten für die Wirtschaft durch diese Freitage für die Betreuung schätzt der Bundesrat auf 90 bis 150 Millionen Franken im Jahr. Nach seinen Angaben sind in dieser Summe auch die Kosten für Ersatz am Arbeitsplatz enthalten.
Mehr Betreuungsgutschriften
Ausgeweitet wird weiter der Anspruch auf Betreuungsgutschriften für betreuende Angehörige. Voraussetzung für solche Gutschriften ist heute eine mindestens mittlere Hilflosigkeit der betreuten Person. Neu soll ein anerkannter Anspruch auf Hilflosenentschädigung bei AHV, IV, Unfallversicherung oder Militärversicherung genügen.
Der AHV entstehen laut Bundesrat damit zusätzliche Kosten von einer Million Franken im Jahr. Betreuungsgutschriften gibt es neu auch bei der Betreuung von Lebenspartnerinnen und -partnern, sofern diese seit mindestens fünf Jahren im gemeinsamen Haushalt leben.
Unverzichtbare Freiwilligenarbeit
Gemäss aktuellen Zahlen des Bundesamts für Statistik (BFS) leisten Angehörige jährlich 80 Millionen Stunden unbezahlte Arbeit für die Betreuung und Pflege von nahestehenden Personen. Müsste man diese Arbeit bezahlen, so würde sich die Rechnung laut Schweizerischem Roten Kreuz (SRK) auf 3,7 Milliarden Franken belaufen.
Wegen der demografischen Entwicklung der Gesellschaft nimmt der Aufwand für die Pflege- und Betreuungsarbeit und damit der Druck auf die Angehörigen in den nächsten Jahren weiter zu. «Durch die andauernde Doppelbelastung und unzureichenden Unterstützungsmassnahmen besteht die Gefahr, dass die betreuenden Angehörigen selber erkranken», schreibt das SRK. Hier soll das neue Gesetz mit dem Betreuungsurlaub ansetzen.
SDA/sep
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