Rubrik «Darüber spricht das Netz»«Ist Leinenlos ein Lebensrecht?»
Die Onlineartikel der ZSZ geben in den Kommentarspalten zu reden. Diese Woche diskutierten Leserinnen und Leser eifrig über des Menschen besten Freund.
Ab heute müssen Hunde konsequent an die Leine – zumindest im Wald und bis 50 Meter ausserhalb des Waldes. So ist es im Jagdgesetz, welches Anfang Jahr in Kraft getreten ist, vorgeschrieben. Die Leinenpflicht gilt bis zum 31. Juli. Der Grund: Im Frühling und Sommer, wenn Wildtiere ihre Jungen zur Welt bringen, sind sie besonders anfällig für Störungen und Gefahren.
Ein Vorfall in Küsnacht zeigt exemplarisch, welches Leid die neue Regelung Wildtieren ersparen kann. Dort hetzten im vergangenen Sommer zwei Hunde ein Reh bis zur Erschöpfung – und zerbissen es.
Wie verhärtet die Fronten beim Thema Leinenpflicht sind, zeigt sich in der Onlinekommentarspalte des entsprechenden Artikels. «Ja, so etwas ist schlimm und muss geahndet werden. Aber weshalb müssen Tausende andere Hundehalter, welche ihre Hunde unter Kontrolle haben, mit dieser übertriebenen Leinenpflicht mitbestraft werden?», fragt Leserin oder Leser egli in die Runde.
Eine ähnliche Meinung vertritt hans w: «Die gleichen Kreise, welche Hunde am liebsten verbieten möchten, haben absolut kein Problem damit, wenn 15’000 Tiere genauso qualvoll durch Wolfsriss verenden. lm Gegenteil: Die Tiere sterben ja dann für einen guten Zweck. Wir können uns dann auf die Schulter klopfen, wie toll und naturnah die Schweiz doch ist.»
Vegi64 kann diese Argumentation nicht nachvollziehen. Es sei ein grosser Unterschied, ob der Hund – als Haustier, das von seinen Haltern gefüttert werde – ein Reh hetzte oder ob ein Wildtier wie der Wolf, der sich in der Regel von Rehen und Co. ernähre, dieses «aus überlebenstechnischen Gründen» jage. «Ich versteh das Gejammer nicht, wenn jetzt die Hunde halt zu einer begrenzten Zeit an die Leine müssen. Ist Leinenlos ein Lebensrecht?»
Nicht über ein Lebens-, aber über das Mitbestimmungsrecht von Menschen mit körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen wurde kürzlich in Bundesbern diskutiert. Unter den 44 Teilnehmenden der ersten Behindertensession waren auch zwei Vertreter vom Zürichsee.
Während die Freiheit von den etwas mehr als einer halben Million Hunden in der Schweiz eifrig debattiert wird, ist die Teilhabe in Politik und Gesellschaft der 1,8 Millionen Menschen mit Behinderung in der Kommentarspalte aber keine Diskussion wert.
Fehler gefunden?Jetzt melden.