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Zwangsheiraten in Bern
Illegale Trauungen im Haus der Religionen


Die Moschee im Haus der Religionen am Europaplatz trägt seit einiger Zeit eine goldene Kuppel.
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Ein Imam hat in der Moschee des Hauses der Religionen in Bern verbotene Trauungen durchgeführt, wie das Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) am Dienstag publik machte.

Laut dem SRF-Bericht hat die Redaktion Kenntnis von einem halben Dutzend Fällen, in denen in der Moschee im Haus der Religionen am Europaplatz religiöse Trauungen ohne vorherige zivile Heirat vorgenommen wurden und die zu Zwangsehen führten. Konkret erwähnt wird der Fall einer 18-jährigen Frau, die gegen ihren Willen in der Moschee im Haus der Religionen in Bern mit einem Verwandten verheiratet wurde, ohne zuvor zivil getraut worden zu sein. Später brach sie laut dem Bericht mit ihrer Familie und floh.

In der Schweiz darf laut Gesetz niemand gegen seinen Willen verheiratet werden, verboten sind zudem religiöse Trauungen, bevor eine zivile Trauung stattgefunden hat. Doch der Paragraf wird oft missachtet, was Zwangsehen vorspurt.

Der Verein Haus der Religionen – Dialog der Kulturen, der das interreligiöse Haus betreibt, verurteilt die illegalen Trauungen in aller Schärfe, wie er in einer Mitteilung vom Dienstag schreibt. Nach ersten Erkenntnissen habe der Imam nicht in allen Fällen geprüft, ob die Grundlagen für eine religiöse Eheschliessung erfüllt seien. Er habe damit das Primat der Zivilehe verletzt. Dem Verein seien aber keine Fälle bekannt, in denen ein Zwangskontext bestanden habe.

Der Leiter des Muslimischen Vereins Bern, Mustafa Memeti, zeigte sich fassungslos. Die Moschee sei missbraucht worden, sagte er. Aus dem vorliegenden Fall lasse sich schliessen, dass der Muslimische Verein im Haus der Religionen nicht genügend über die gesetzlichen Grundlagen im Bilde sei, schrieb der Verein Haus der Religionen.

Der Verein distanziert sich von jeglicher Form von Zwangsverheiratungen. «Eine Zwangsehe basiert auf veralteten patriarchalen Haltungen, die in Widerspruch zu unserer Grundhaltung im Haus der Religionen stehen», heisst es in der Mitteilung. Die Thematik werde im Vorstand ausführlich diskutiert werden, und es werde geklärt, welche Massnahmen notwendig seien, «damit solche Praktiken nicht vorkommen».

Schlecht informiert über Gesetze

Der Verein des interreligiösen Hauses vermietet die Religionsräume nach eigenen Angaben an fünf Religionsgemeinschaften, die eigenständige Vereine sind und entsprechend Miete bezahlen. Die Religionsgemeinschaften betreiben ihre Räume demnach in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten.

Die Finanzierung des Hauses der Religionen erfolgt laut dessen Trägerverein über öffentliche und private Gelder. Diese Finanzierung, also auch der Leistungsvertrag mit der Stadt Bern, betreffe einzig den öffentlich zugänglichen Dialogbereich und nicht die Religionsräume, heisst es in der Mitteilung.

Die ursprüngliche Meldung vom 15. November wurde am 16. November mit zusätzlichen Informationen ergänzt.



SDA