Parteiwechsel kurz nach der WahlIsabel Garcia bleibt bis auf weiteres im Kantonsrat
Das Zürcher Verwaltungsgericht muss sich mit der Politikerin befassen, die von der GLP zur FDP ging. Bis es einen Entscheid gefällt hat, kann Garcia ihr Amt weiter ausüben.
Am Mittwoch hat das Bundesgericht nach einer dreistündigen Beratung die Beschwerde gegen die Wahl von Isabel Garcia im Februar 2023 gutgeheissen. Moniert wurde, dass die Politikerin elf Tage nach ihrer Wahl in den Kantonsrat von der GLP zur FDP gewechselt hat. Laut einer Mehrheit der Richter gab es Hinweise darauf, dass die Politikerin den Parteiübertritt schon vor der Wahl in Erwägung gezogen hatte.
Das Bundesgericht hat die Sache zum Entscheid an das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich überwiesen. Dieses muss nun prüfen, ob Garcia mit ihrem Schritt die Bundesverfassung verletzt hat.
Kantonsrat hat Wahl Garcias bestätigt
Bis ein Entscheid gefällt sei, dürfe Garcia ihr Amt im Kantonsrat «mit allen damit verbundenen Rechten» weiter ausführen, teilt die Geschäftsleitung des Zürcher Kantonsrats am Freitag mit.
Der Kantonsrat hat an seiner konstituierenden Sitzung vom 8. Mai 2023 die Wahl von FDP-Kantonsrätin Isabel Garcia rechtsverbindlich festgestellt, obschon Garcias Parteiwechsel just nach Ablauf der Rechtsmittelfrist bekannt war.
In der Folge gelangten sechs Personen mit einer Beschwerde an das Bundesgericht – angeführt vom junggrünliberalen Politiker Benjamin Gautschi, der ohne Rückhalt der (Mutter-)Partei agierte. Der Hauptvorwurf: Die politischen Rechte der GLP-Wählenden seien verletzt worden.
Fehler gefunden?Jetzt melden.