AboGeldberater zu HypothekenSauber rechnen, bevor man folgenschwere Entscheide trifft
Bei einem Hausverkauf kann man eine bestehende Hypothek in der Regel auf ein anderes Objekt übertragen – vorausgesetzt, die Tragbarkeit ist weiter gegeben.

Wir besitzen eine selber bewohnte Eigentumswohnung und ein Mehrfamilienhaus, das wir verkaufen. Die Wohnung ist belehnt mit drei Hypotheken. Hier läuft eine aus. Auch das Mehrfamilienhaus ist belehnt mit Hypotheken mit tiefem Zins. Sollen wir die auslaufende Wohnungshypothek von 200’000 Franken zurückzahlen? Dafür könnten wir einen Vermögensverwaltungsauftrag in Höhe von 200’000 Franken, der in den letzten sieben Jahren 30’000 Franken Verlust eingefahren hat, auflösen. Sollen wir auch die übrigen Hypotheken der Wohnung kündigen – trotz Strafe – und dann die tiefe Hypothek vom Mehrfamilienhaus, das wir verkaufen, auf die Wohnung übertragen? E. G.