Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Unsicherheiten bei der grossen Öffnung
Im Bahnhof braucht es keine Maske, in der Gondel schon

Augenschein im Bahnhof Bern am 17. Februar. Obwohl die Maskenpflicht entfällt, schützen sich viele Pendlerinnen und Pendler immer noch.
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Zwei Jahre lang mussten sich die Schweizerinnen und Schweizer an Hygieneregeln halten, die in regelmässigen Abständen angepasst worden sind. Bei der Rückkehr zur neuen Normalität kann die Übersicht deshalb schon einmal verloren gehen. Seit Donnerstag braucht es in Läden, Restaurants und am Arbeitsplatz keine Maske mehr.

Aber was ist mit Bahnhofshallen und Seilbahnen? Wir räumen die letzten Unsicherheiten aus dem Weg.

Bahnhöfe

Die Maskentragepflicht in Bahnhöfen, Unterführungen sowie Haltestellen entfällt seit Donnerstag vollständig. Nur wer ein öffentliches Transportmittel besteigt, muss noch einen Mund- und Nasenschutz überstreifen. «Freiwilliges Tragen einer Maske in den Bahnhöfen ist selbstverständlich möglich und liegt in Eigenverantwortung der Kundschaft», sagt ein SBB-Sprecher.

Seilbahnen

Die Bergbahnen heben die Kapazitätsbeschränkungen und Abstandsregeln auf. Innerhalb der geschlossenen Kabinen gilt die Maskenpflicht aber weiterhin. «Dass sich die epidemiologische Lage kurz vor Beginn der Sportwoche in den meisten Kantonen entspannt, ist ein glücklicher Zufall», sagt Berno Stoffel, Direktor des Branchenverbands Seilbahnen Schweiz.

Am Tag der weitgehenden Lockerungen wird aber auch klar, dass der Mensch ein Gewohnheitstier bleibt. In den Zügen, Trams und Bussen in der und um die Stadt Bern bewiesen die Fahrgäste trotz der grossen Lockerungsschritte am Donnerstagmorgen früh Disziplin. Personen ohne Maske waren nicht unterwegs, wie eine Korrespondentin der Nachrichtenagentur Keystone-SDA beobachtete. Und auch auf den Perrons in Bahnhöfen und an Haltestellen trug eine Mehrheit Masken.

Insbesondere Brillenträger zeigten sich erleichtert, dass die Brillengläser durch das Maskentragen nicht mehr ständig beschlagen und geputzt werden müssen. Nun habe er sein «Recht auf Kondensation» halt verloren, scherzte ein Gast in einem Café in Bern.

Hier wird Inhalt angezeigt, der zusätzliche Cookies setzt.

An dieser Stelle finden Sie einen ergänzenden externen Inhalt. Falls Sie damit einverstanden sind, dass Cookies von externen Anbietern gesetzt und dadurch personenbezogene Daten an externe Anbieter übermittelt werden, können Sie alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen.

Einzelne Unternehmen halten an der Maskenpflicht für die Mitarbeiter fest. Der Chef des Elektronikhändlers Steg teilt auf dem Kurznachrichtendienst Twitter mit, dass die Mitarbeiter in den Filialen weiterhin Maske tragen werden. «Aus Respekt» vor der Kundschaft, wie Malte Polzin schreibt.

Unternehmerin Magdalena Martullo-Blocher will die Masken ebenfalls noch nicht fallen lassen, wie der «Blick» berichtet. Die Tragepflicht in Innenräumen der Ems-Chemie werde aufrechterhalten, heisst es in einem internen Schreiben vom Mittwoch an die Belegschaft. Weiter seien auch die Abstandsregeln und gängigen Hygienemassnahmen weiter einzuhalten. Und alle 30 Minuten solle gelüftet werden.

Ein Augenschein im Swisscom Shop an der Bahnhofstrasse in Biel offenbart, dass die Angestellten dort die Masken anhaben. Auf Anfrage bestätigt der grösste Schweizer Telecomanbieter, dass er wegen der hohen Zahl der Neuinfektionen die Massnahmen etwas langsamer lockere. «Unsere Mitarbeitenden in den Swisscom Shops tragen im Moment noch Masken», sagt Swisscom-Sprecherin Sabrina Hubacher.

Die Teilnehmerzahl in den Sitzungsräumen bleibe eingeschränkt, und die Swisscom empfehle das Tragen einer Maske bei Sitzungen und Workshops.

Arbeitgeber sind an die Fürsorgepflicht für ihre Mitarbeiter gebunden und verfügen darüber hinaus über ein Weisungsrecht. Sie dürfen gemäss Arbeitsrechtlern deshalb das Tragen einer Maske anordnen, wenn das sinnvoll ist und zu keinen Diskriminierungen führt.

Hier wird Inhalt angezeigt, der zusätzliche Cookies setzt.

An dieser Stelle finden Sie einen ergänzenden externen Inhalt. Falls Sie damit einverstanden sind, dass Cookies von externen Anbietern gesetzt und dadurch personenbezogene Daten an externe Anbieter übermittelt werden, können Sie alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen.

Auf Twitter formieren sich unterdessen die Gegner der raschen Öffnungsschritte. Unter dem Schlagwort #OhneMaskeOhneMich äussern sie ihren Unmut über den Entscheid des Bundesrats.

Der häufigste Kritikpunkt: Angesichts der hohen Fallzahlen sei es noch zu früh, um die Maskenpflicht weitgehend aufzuheben.