Illegaler Salon Wädenswiler Coiffeur in Thailand verhaftet
Ein Schweizer betrieb jahrelang einen Coiffeursalon in Thailand. Damit verstiess er aber gegen das thailändische Gesetz. Nun droht ihm wegen illegaler Arbeit die Abschiebung.
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Manche Gesetze wirken auf den ersten Blick ein wenig absurd – dies ändert jedoch nichts an ihrer Gültigkeit. In Thailand beispielsweise ist die Ausübung des Berufs des Coiffeurs oder der Coiffeuse explizit thailändischen Staatsangehörigen vorbehalten. Personen ausländischer Herkunft ist es verboten, Kunden gegen Bezahlung die Haare zu schneiden. Gleiches gilt laut dem thailändischen Arbeitsministerium noch für 26 weitere Tätigkeiten wie beispielsweise traditionelles Holzschnitzen, die Herstellung von Buddhas oder das Anbieten von Thai-Massagen.
Genau dieses Gesetz wurde nun einem ehemaligen Wädenswiler zum Verhängnis. Dieser betrieb über neun Jahre hinweg illegal einen Coiffeursalon auf Koh Phangan, einer Insel im Süden Thailands. Am Dienstag dieser Woche nahm die thailändische Polizei den Schweizer fest, wie ZüriToday aufgrund thailändischer Medienberichten schreibt.
Auch das Visum war abgelaufen
Der 51-Jährige betrieb den Salon und schnitt auch selbst die Haare seiner Kundinnen und Kunden. Neben diesem Vergehen stellten die thailändischen Polizisten zudem bei der Überprüfung seiner Dokumente ein abgelaufenes Visum fest. Denn der ehemalige Wädenswiler besass lediglich ein 90-Tage-Visum, welches jedoch seit dem 9. September 2023 abgelaufen ist. Gegenüber dieser Redaktion wollte sich der Coiffeur, der früher in Wädenswil tätig war, nicht zu den Vorfällen äussern.
Auf den Wädenswiler Coiffeur aufmerksam geworden war die thailändische Polizei aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung. Über sein Facebook-Profil fanden die Beamten dann auch dessen Kontakt sowie Adresse. Der Wädenswiler ist geständig – nun droht ihm die Abschiebung.
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) bestätigt gegenüber ZüriToday, dass ein Schweizer Staatsbürger in Thailand verhaftet worden ist. Der Mann werde im Rahmen des konsularischen Schutzes von der Schweizer Botschaft in Bangkok unterstützt. Ob es sich dabei um den Wädenswiler handelt, lässt das EDA aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes jedoch unbeantwortet.
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