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Illegale Pornos bei Jugendlichen
«Stellt euch vor, wie es wäre, nackt in der Schule zu stehen»

Viele Kinder und Jugendliche erhalten auf ihrem Handy Inhalte, mit deren Besitz sie sich strafbar machen.
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Sex mit Minderjährigen und mit Tieren: Videos davon kursieren in den Weiten des Internets massenhaft – und werden auch von Jugendlichen angesehen. Ein 14-Jähriger aus dem Kanton Zürich hat solche Videos an Freunde weitergeleitet, wie die Zürcher Jugendanwaltschaft am Montag mitteilte. Zwei Tage später fügte er die einzelnen Videos zu einem kleinen Film zusammen und verschickte ihn per Snapchat.

Was er – wie viele andere auch – damals wohl nicht wusste oder in Kauf nahm: Pornografie mit Kindern, Jugendlichen, Tieren und Gewalt ist verboten. Auch für Jugendliche.

«Jugendliche auffallend jung»

245 Jugendliche machten sich im Vorjahr auf diese Weise strafbar, rund 30 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Es ist die erste Zunahme seit dem Jahr 2019. Eine Erklärung dafür hat die Jugendanwaltschaft auf Nachfrage nicht. Patrick Killer, Leitender Jugendanwalt in der Stadt Zürich, schätzt die Zahl noch höher. «Gestützt auf Studien gehen wir von einer hohen Dunkelziffer aus», sagt er.

In zwei von drei Fällen leiteten die Jugendlichen pornografische Fotos, Videos und Stickers weiter, etwa über Klassenchats oder soziale Netzwerke. In jedem sechsten Fall erstellten Jugendliche von sich selbst pornografische Darstellungen und verschickten sie teilweise auch. «Mit durchschnittlich 13,5 Jahren sind die Jugendlichen auffallend jung», sagt Killer. Im Jahr zuvor waren Jugendliche, die mit illegaler Pornografie erwischt worden waren, im Schnitt fast ein halbes Jahr älter.

«Das Netz vergisst nicht»

Waren es früher vor allem Mädchen, die meist auf Wunsch von Männern Nacktaufnahmen oder Pornografie von sich erstellten, sind es mittlerweile in fünf von acht Fällen Jungen. «Vielleicht hat hier die Prävention gewirkt und mehr Meitli konnten erreicht werden», sagt der Jugendanwalt. Dennoch müssten alle Gruppen darauf aufmerksam gemacht werden, wie «brandgefährlich» es sei, von sich selbst pornografisches Material herzustellen.

«Das Netz vergisst nicht. Wir raten Jugendlichen, nie Nacktfotos oder -videos von sich zu machen. Sie sollten sich vorher vorstellen, wie es wäre, nackt in der Schule zu stehen. Denn die Aufnahmen werden oft vielen zugänglich gemacht», sagt Killer.

Die Beschuldigten wegen missbräuchlichem Medienkonsum werden laut Jugendanwaltschaft Zürich immer jünger.

Der eingangs erwähnte 14-Jährige wurde von der Jugendanwaltschaft zu einem eintägigen Medienkurs verpflichtet. Das Jugendstrafrecht setzt auf Schutz und Erziehung, damit sich Jugendliche künftig nicht mehr strafbar machen. «Das wirkt in der Regel recht gut», sagt der Jugendanwalt.

Enthauptungsvideo auf Handy von 13-Jährigem

Verzeigungen von Jugendlichen wegen Gewaltdarstellungen, Ehrverletzung, Drohung und Nötigung gingen im Vorjahr leicht zurück. 49 Jugendliche aus dem Kanton Zürich mit einem Durchschnittsalter von 14,7 Jahren teilten im Vorjahr Gewalt im Netz oder stellten solche Inhalte selbst her, etwa bei Schlägereien oder Angriffen, die sie filmten.

Einer von ihnen, ein 13-Jähriger, erhielt in einem Gruppenchat auf Whatsapp ein Video, in dem ein Mann mit einer Machete enthauptet wurde. Die Polizei entdeckte das Video auf seinem Smartphone. «Bei Gewaltdarstellungen handelt es sich um drastische Inhalte, welche die elementare Würde eines Menschen schwer verletzen», sagt Killer.

Die Jugendanwaltschaft ordnete an, dass der 13-Jährige zwei Tage eine «persönliche Leistung» erbringen müsse, zum Beispiel in einer sozialen Einrichtung oder einem öffentlichen Betrieb arbeiten.

«Kinder im Internet nicht sich selbst überlassen»

Die Zürcher Jugendanwaltschaft will Eltern von Jugendlichen für die Gefahren des Internets sensibilisieren. Eltern sollten sich bewusst sein, dass Kinder immer früher online aktiv werden, und es daher wichtig ist, sich früh mit ihnen über den richtigen Medienkonsum zu unterhalten und Interesse an ihren Onlineaktivitäten zu zeigen. «Es sollte Teil der Erziehung sein, Kinder im Internet nicht sich selbst zu überlassen», sagt Killer.

Zugleich sollten Jugendliche bestärkt werden, vor jeder Aktivität auf dem Handy einen Moment innezuhalten und an mögliche Konsequenzen zu denken. «Bei Unsicherheit lieber eine Vertrauensperson oder eine offizielle Seite im Netz kontaktieren, etwa die der Kantonspolizei Zürich oder andere offizielle Stellen. Sie erklären, was Jugendliche dürfen und was nicht», rät der Jugendanwalt.