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Meinung

Kolumne «Ertappt»
Hundehalter habens schwer

Kurioses aus der Welt der Justiz.
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Für Nicht-Hundehalter klingt es manchmal sehr kompliziert, wie sich Hundehalter verhalten sollen und müssen. Braucht es Kurse für alle Hunde und ihre Frauchen und Herrchen? Wann darf der Hund von der Leine? Wann ist es in Ordnung, das eigene Hündli mit anderen spielen zu lassen? Schwierig.

Eine negative Erfahrung, die gar zu einem Strafbefehl führte, musste eine Hundehalterin in Kilchberg machen. Sie wollte ihren Hund in einer Parkanlage am Zürichsee ausführen. Der Hund war angeleint. Als die 76-Jährige mit dem Hund am Eingang zur Anlage eintraf, kam ihr eine andere Hundehalterin entgegen. Diese hatte ein kleineres Exemplar dabei, das sie in der Handtasche mitführte. Rüde Charlie erblickte den kleinen Rüden Amor und wollte mit ihm spielen.

Das erwies sich als schwieriges Unterfangen. Mehr als hochspringen konnte Charlie nicht. Die Besitzerin von Amor liess diesen nicht runter. Schliesslich biss Charlie wohl aus Frust Amors Frauchen in die Wade. Er hinterliess eine vier Zentimeter lange und zwei Zentimeter tiefe Wunde und Hämatome an der Wade.

Die 76-jährige Hundehalterin wird wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Gemäss Strafbefehl hätte sie Charlie an der kurzen Leine halten müssen statt an der langen. Oder zumindest rechtzeitig die Leine einziehen. Gerade bei Eingängen zu Parkanlagen sei mit Begegnungen mit Menschen zu rechnen. Egal, ob diese Hunde dabeihaben oder nicht: Die Leine sollte hier kurz gehalten werden. Die Staatsanwaltschaft verurteilt die Hundehalterin zu einer tiefen bedingten Geldstrafe von 10 mal 110 Franken, belegt mit einer zweijährigen Probezeit. Das spricht doch dafür, dass die Beschuldigte ihren Hund eigentlich im Griff hat. Zahlen muss sie 800 Franken Gebühren.