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Historisch! Abstimmung über Heiratsstrafe annulliert

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Historischer Entscheid in Lausanne: In einer laufenden Verhandlung haben sich vier Bundesrichter dafür ausgesprochen, die Volksabstimmung über die Heiratsstrafe-Initiative der CVP aufzuheben. Das ist ein Novum in der Schweizer Geschichte. Erstmals muss eine nationale Volksabstimmung wiederholt werden. Da dies noch nie vorgekommen ist, ist völlig unklar, wie der Prozess jetzt weitergeht.

Die CVP wollte in die Verfassung schreiben, dass verheiratete Ehepaare nicht bestraft werden dürfen gegenüber Paaren mit anderer Lebensform, namentlich bei der Besteuerung und bei den Sozialversicherungen.

Der Bundesrat hatte vor der Abstimmung vom 28. Februar 2016 behauptet, 80'000 Ehepaare seien steuerlich benachteiligt gegenüber unverheirateten Paaren und würden von der Abschaffung der Heiratsstrafe profitieren. Die Schätzung beruhte auf Zahlen von 2001. Nach der Abstimmung wurde bekannt, dass tatsächlich rund 450'000 Paare von der Heiratsstrafe betroffen sind.

Dies stellt für das Bundesgericht eine schwerwiegende Verletzung der Abstimmungsfreiheit dar. Da das Ergebnis der Volksabstimmung äusserst knapp war, hat es entschieden, die Volksabstimmung zu annullieren.

«Geradezu schockierend»

Zu dieser vom Bundesrat gelieferten Zahl von 80'000 betroffenen Paaren äusserte sich die Mehrheit von vier Richtern mit klaren Worten. Es sei «geradezu schockierend», dass die Zahl nie korrigiert oder relativiert worden sei, sagte einer der Bundesrichter. Der Bundesrat habe nie transparent gemacht, dass es sich dabei nur um eine Schätzung handele. Die Stimmbürger dürften sich auf die Angaben in den Abstimmungsunterlagen verlassen. Es habe jedoch an Transparenz gefehlt. Weder sei von einer Schätzung die Rede gewesen, noch dass die Zahl aus dem Jahr 2001 stammte. Der Bund habe auch nie kommuniziert, dass keine Statistiken mit tatsächlichen Angaben bestehen würden.

Fehlinformationen vonseiten der Behörden führen jedoch nicht zwingend zur Aufhebung einer Abstimmung. In diesem Fall waren sich die vier obsiegenden Bundesrichter jedoch einig, dass die Informationen geeignet waren, um das Abstimmungsergebnis zu beeinflussen.

Anderer Ausgang möglich

Die Volksinitiative war mit 1'664'224 Nein- gegen 1'609'152 Ja-Stimmen verworfen worden, also mit 50,8 Prozent. Eine Mehrheit der Kantone stimmte der Initiative jedoch zu. Das Bundesgericht schliesst deshalb nicht aus, dass korrekte Informationen zu einem anderen Abstimmungsausgang geführt hätten.

Wesentlich für das Urteil des Bundesgerichts in diesem Fall ist ausserdem, dass der Urnengang nicht schon mehrere Jahre zurückliegt. Zudem wurde aufgrund des Abstimmungsergebnisses kein Gesetz in Kraft gesetzt oder Vorkehrungen getroffen, die nun rückgängig gemacht werden müssten.

Dieses Element spielte bei der Beschwerde der SP zur Unternehmenssteuerreform II im Jahr 2008 eine wesentliche Rolle. Die SP hatte kritisiert, der Bundesrat habe die Steuerausfälle für den Bund zu tief eingeschätzt. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und argumentierte mit Rechtssicherheit, denn die Reform war bereits in Kraft.

Erstmals seit 1848

Dass eine eidgenössische Abstimmung für ungültig erklärt wird und das Stimmvolk noch einmal an die Urnen muss, ist nach Angaben der Bundeskanzlei seit der Gründung des Bundesstaates im Jahr 1848 noch nie vorgekommen.

Eine Annullierung gab es im Kanton Tessin ein Mal. Im Südkanton wurden nach Ausschreitungen und Unregelmässigkeiten während der Kampagne im Jahr 1854 die Nationalratswahlen annulliert. Entschieden hatte dies der damals zuständige Nationalrat.

Mit Material der SDA.