AboHauptgrund ist die Ausschaffungsinitiative
Die SVP hält die Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) für unabwendbar. Die Ausschaffungsinitiative lasse sich sonst nicht umsetzen.
Explizit verlangt die Initiative «Schweizer Recht geht fremdem Recht vor» zwar den Austritt aus der EMRK nicht. Allerdings sei die Initiative so angelegt, dass der Bundesrat früher oder später die EMRK kündigen müsste, sagt der Berner Völkerrechtsprofessor Walter Kälin. Denn sie verlangt, dass der Bundesrat gegenüber völkerrechtlichen Bestimmungen Vorbehalte anbringt, wenn sie gegen Bundesrecht verstossen. Und falls solche Vorbehalte nicht möglich sind, muss die Schweiz die internationalen Verträge kündigen. Konflikte mit schweizerischem Recht sieht die SVP vor allem bei der EMRK. Und da bei der EMRK keine nachträglichen Vorbehalte möglich sind, bliebe dem Bundesrat nur die Kündigung, sagt Kälin. Ein Wiedereintritt mit Vorbehalten sei nicht möglich.