Handfestes und Hochtechnisches an der Gemeindeversammlung
Über drei Geschäfte hat die Gemeindeversammlung in Männedorf am kommenden Montag zu entscheiden. Es geht um Musikunterricht für Erwachsene, um den Sportplatz Widenbad und um die Neubewertung des Verwaltungsvermögens.
Die Spezialisten mochten sich nicht einigen. Die Gemeindeversammlung in Männedorf aber muss am nächsten Montag Ja oder Nein sagen. Soll die Gemeinde ihr Verwaltungsvermögen neu bewerten, wenn sie ab 2019 das neue Rechnungsmodell einführt? Der Verband der Gemeindepräsidenten des Kantons Zürich gab keine Empfehlung ab zu dieser finanztechnischen Frage. Auch die Entscheide in Männedorfs Nachbargemeinden, die bereits darüber abgestimmt haben, fielen nicht einheitlich aus.
Langfristig macht es keinen grossen Unterschied, ob das Verwaltungsvermögen beim Übergang zum neuen harmonisierten Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2) neu bewertet wird oder nicht. Kurzfristig gesehen könnte man, so stellt der Gemeinderat Männedorf in seinen Weisungen zur Gemeindeversammlung fest, eine temporäre Steuersenkungin Betracht ziehen, wenn man das Verwaltungsvermögen nicht neu bewertet. Die Verschuldung der Gemeinde würde aber ansteigen.
Neue Abschreibungspraxis
Der Unterschied zwischen alter und neuer Bewertung liegt in der geänderten Abschreibungspraxis. Bisher wurden die Anlagen im Verwaltungsvermögen – dazu gehören typischerweise Schulhäuser und Gemeindehaus – pro Jahr um 10 Prozent abgeschrieben. Die Abschreibungsbeträge waren also in den ersten Jahren nach der Erstellung relativ hoch und setzten sich, immer kleiner werdend, fast beliebig lang fort. Nach neuem Modell ist linear jedes Jahr gleich viel abzuschreiben, bis die Anlage innert einer Standardfrist auf null abgeschrieben ist.
Das hat bei einer Neubewertung zur Folge, dass in den Jahren ab 2019 bei manchen Anlagen wieder grössere Abschreibungen fällig sind als nach altem Modus. Das Gebäude weist so plötzlich wieder einen grösseren Wert auf, das Verwaltungsvermögen steigt. Und, lautet ein häufiges Argument gegen die Neubewertung, zusammen mit den hohen Beträgen der ersten Jahre zahle der Steuerzahler eigentlich zu viel Abschreibungen für das gleiche Objekt.
Für den Gemeinderat Männedorf überwiegen die Vorteile der Neubewertung, vor allem die Transparenz. Verwaltungsvermögen und Bilanz zeigen nach der Neubewertung die Wirklichkeit klarer. Auch die Rechnungsprüfungskommission empfiehlt den Vorschlag des Gemeinderats zur Annahme.
Planungsstopp für Sportplatz
Handfestere Themen als die hoch finanztechnische Vermögensbewertung sind die zwei anderen Entscheidungstraktanden des Abends. Zum einen schlägt der Gemeinderat vor, die Planung für die Sportanlagen auf dem Widenbad vorderhand zu stoppen und die Projektierungskosten abzurechnen. Dies, nachdem sich die ersten Berechnungen für die Erneuerung der Fussballanlagen sich als zu optimistisch erwiesen haben und unerwartete Altlasten zusätzliche Kosten für die Sanierung bringen.
Zum andern beantragen der Gemeinderat und die Schulpflege, dass die Jugendmusikschule Männedorf in Zukunft auch Erwachsene unterrichten soll und entsprechend neu Musikschule Männedorf heisst. Weil die Erwachsenen ihre Musikstunden vollständig selber bezahlen, kostet das den Steuerzahler nichts.
Gemeindeversammlung Männedorf, Montag, 26. März, 20 Uhr,Gemeindesaal, Alte Landstr. 250.
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