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Gymiprüfung für Privatschüler nicht unfair

Schülerinnen und Schüler aus Privatschulen werden nach Ansicht des Zürcher Verwaltungsgerichts an der Aufnahmeprüfung für das Langgymnasium nicht benachteiligt.
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Schüler und Schülerinnen, die nach der Primarschule direkt an ein Gymnasium möchten, müssen eine Aufnahmeprüfung in den Fächern Deutsch und Mathematik ablegen. Bei Schülern aus öffentlichen Schulen werden dabei die Noten des letzten Zeugnisses berücksichtigt. Zusammen mit den Ergebnissen der Aufnahmeprüfung müssen sie einen Notendurchschnitt von 4,5 erreichen, um zum Langzeitgymnasium zugelassen zu werden. Das führt dazu, dass sie eine ungenügende Prüfungsnote mit einem Durchschnitt von mehr als 5 bei der Erfahrungsnote kompensieren können.Bei Schülern aus Privatschulen hingegen werden Vornoten nicht berücksichtigt. An der Aufnahmeprüfung müssen sie zwingend einen Notendurchschnitt von 4,0 erreichen. Das Verwaltungsgericht hat diese Regelung in einem kürzlich veröffentlichten Urteil bestätigt.

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