AboGymiprüfung für Privatschüler nicht unfair
Bei der Aufnahmeprüfung für das Langzeitgymnasium werden Vornoten von Schülern aus Privat-schulen nicht berücksichtigt. Das sei eine Benachteiligung, fand ein Elternteil einer betroffenen Schülerin und reichte Beschwerde ein.
Schüler und Schülerinnen, die nach der Primarschule direkt an ein Gymnasium möchten, müssen eine Aufnahmeprüfung in den Fächern Deutsch und Mathematik ablegen. Bei Schülern aus öffentlichen Schulen werden dabei die Noten des letzten Zeugnisses berücksichtigt. Zusammen mit den Ergebnissen der Aufnahmeprüfung müssen sie einen Notendurchschnitt von 4,5 erreichen, um zum Langzeitgymnasium zugelassen zu werden. Das führt dazu, dass sie eine ungenügende Prüfungsnote mit einem Durchschnitt von mehr als 5 bei der Erfahrungsnote kompensieren können.Bei Schülern aus Privatschulen hingegen werden Vornoten nicht berücksichtigt. An der Aufnahmeprüfung müssen sie zwingend einen Notendurchschnitt von 4,0 erreichen. Das Verwaltungsgericht hat diese Regelung in einem kürzlich veröffentlichten Urteil bestätigt.