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Rechtsstreit um Prüfungen
Gymi-Aufnahmeprüfungen weiterhin nach alten Regeln

Die neue Verordnung zu den Aufnahmeprüfungen an die Zürcher Maturitätsschulen kann nicht wie geplant in Kraft treten. 
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Die Aufnahmeprüfungen der Maturitätsschulen im Kanton Zürich finden bis auf weiteres nach den bisherigen Regelungen statt. Die geplante Harmonisierung der Übertritte ist durch eine Beschwerde vor Bundesgericht blockiert.

Auch für den Schuleintritt per Schuljahr 2022/23 gelten für die Aufnahmeprüfungen die bisherigen Regelungen, teilte die Bildungsdirektion am Dienstag mit.

Geplant war, die unterschiedlichen Aufnahmeprüfungen mit der im Frühling 2019 vom Regierungsrat erlassenen Verordnung für die zentralen Aufnahmeprüfungen der Zürcher Maturitätsschulen (ZAP) zu vereinheitlichen.

Privatschulen wehren sich

Der Kanton Zürich wollte die Aufnahmekriterien an die Zürcher Gymnasien und Fachmittelschulen vereinheitlichen und etwa auf eine Prüfung in Französisch oder Englisch auf gewissen Stufen verzichten. Alle Aufnahmeprüfungen hätten zukünftig Deutsch und Mathematik umfasst, die Vornoten wären angerechnet worden und hätten je zur Hälfte gezählt. Für den Eintritt ans Kurz- oder Langgymnasium wäre ein Notendurchschnitt von 4,75 erforderlich gewesen.

Gegen diese Harmonisierung wehrten sich insbesondere die Privatschulen: Wer in einer solchen die Primar- oder Sekundarschule besucht hat, dem werden keine Vornoten angerechnet. Dafür benötigen diese Schüler an der Prüfung nur die Note 4,5. Das sei mit dem Grundsatz der Rechtsgleichheit nicht vereinbar, beklagte sich der Verband der Zürcher Privatschulen (VZP) im April 2020. Dass im Aufnahmeverfahren zwischen öffentlichen und privaten Schulen unterschieden werde, sei nicht korrekt. Der VZP und ein Elternpaar reichten deshalb Beschwerde gegen die neuen Regelungen ein.

Änderungen aufgeschoben

Die Beschwerde ist immer noch vor Bundesgericht hängig. Deshalb können laut Mitteilung die neue Verordnung und die Änderungen am Aufnahmereglement für das Langgymnasium nicht wie geplant auf das Schuljahr 2021/22 in Kraft gesetzt werden.

Die Schülerinnen und Schüler, die im kommenden Herbst die Aufnahmeprüfungen der Informatikschulen absolvieren, starten bereits im Februar mit den Prüfungsvorbereitungen. Deshalb brauche es nun Klarheit über die geltenden Aufnahmebedingungen.

Für das Langgymnasium müssen Schülerinnen und Schüler somit wie bis anhin den vorgesehenen Notendurchschnitt aus den Prüfungsfächern Deutsch und Mathematik erreichen.

Weiterhin Französisch

Für die Aufnahmeprüfung in das Kurzgymnasium, die Handelsmittelschule, die Fachmittelschule und die Informatikmittelschule werde weiterhin in den Fächern Deutsch, Mathematik und Französisch geprüft, für die Berufsmaturitätsschule zusätzlich das Prüfungsfach Englisch. Die Vornoten der Sekundarschülerinnen und -schüler würden nicht berücksichtigt.

Das Inkrafttreten der neuen Verordnung hänge vom Ausgang des Rechtsmittelverfahrens ab.

SDA/hz