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Strassenverkehr in Italien
Gute Nachricht für Raser

Vielleicht schon bald nicht mehr im Einsatz: Eine italienische Selfie-Kamera, die durch Tempoüberschreitung ausgelöst wird.
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Was viele Autofahrer aus Nachbarstaaten gar nicht wissen: Italien ist das Land der Blitzer. Oft ist die Überraschung gross, wenn Monate nach einer Fahrt in die Ferien der Brief mit einer happigen Bussgeldforderung im Briefkasten liegt. Nirgends in Europa gibt es so viele Radarfallen wie in Italien, mehr als 11’000 sollen es sein, mehr als zehnmal so viele wie in der Schweiz.

Das Geschwindigkeitslimit staffelt sich von 130 auf Autobahnen hinunter zu 110 auf Schnellstrassen, 90 auf Landstrassen und 50 in den Städten. Zunehmend richten Kommunen auch Tempo-30-Zonen ein, bekannt ist das Beispiel der Grossstadt Bologna, die das zum Jahresbeginn verbindlich flächendeckend für das ganze Stadtgebiet eingeführt hat – eine umstrittene Massnahme, die aber nach Ansicht von Tempokritikern Vorbild fürs ganze Land werden soll.

Matteo Salvini poltert gegen «Abkassiererei»

Auf Landstrassen und insbesondere innerorts sind die Blitzanlagen nicht mehr wegzudenken, viele Gemeinden haben in den vergangenen Jahren nachgerüstet. Kritiker sprechen davon, dass die Idee der Sicherheit auf den Strassen längst in den Hintergrund getreten ist und es schlicht darum gehe, staatliche Kassen zu füllen. Namentlich der Chef der rechtspopulistischen Lega, Matteo Salvini, poltert gern gegen die «Abkassiererei» und macht sich für die Rechte der Autofahrer stark. Als Verkehrsminister sitzt er seit der vergangenen Wahl an der richtigen Stelle, den Worten Taten folgen zu lassen.

Entsprechend hat am vergangenen Dienstag ein neues Dekret ins Amtsblatt gefunden, das den Wildwuchs an Blitzern eindämmen und die Lage für die Autofahrer verbessern soll. In Zukunft dürfen Blitzer nur noch dort aufgestellt werden, wo Tempo 50 oder mehr gilt. Der zunehmend beliebten Übung der Kommunen, auch schon in Tempo-30-Zonen blitzen zu lassen, ist damit ein Riegel vorgeschoben. Auch muss auf die Blitzer ausdrücklich und frühzeitig mit einem Schild hingewiesen werden. Die Kommunen haben nun zwölf Monate Zeit, sich anzupassen, danach müssen die überzähligen Geräte abgebaut werden.

Mit der neuen Verordnung greife man hart gegen die «wilden Bussgelder» durch, teilte Salvinis Verkehrsministerium mit. Blitzanlagen würden jetzt wieder für den Zweck eingesetzt, für den sie einmal erfunden worden seien: um für mehr Sicherheit und weniger Unfälle zu sorgen.

Der «Fleximan» soll gefasst worden sein

Es ist sicher Zufall, aber ein ziemlich passender, dass die Neuregelung fast gleichzeitig mit der Nachricht zusammenfällt, dass im Nordosten Italiens der in den vergangenen zwölf Monaten zu Berühmtheit gelangte «Fleximan» gefasst worden sei. So wurde der bisher unbekannte Täter genannt, der zunächst in der Region Venetien des Nachts Blitzanlagen mit einem Trennschleifer, also einer «Flex», absägte.

In den sozialen Medien bekamen die Aktionen Kultcharakter und wurden teilweise als willkommener Akt der Selbstverteidigung drangsalierter Autofahrer gefeiert. Fleximan, sozusagen der Robin Hood der Strassen. Im Laufe der Monate gab es offenbar Nachahmer auch in anderen Teilen des Landes, Dutzende Vorfälle wurden gemeldet, mitunter wurden Bekennerbriefe mit der Überschrift «Fleximan sta arrivando» gefunden: Fleximan kommt.

Zwischenzeitlich kam auch eine zweite Aktion in Mode: das Abmontieren der in Italien ebenfalls weitverbreiteten Bodenschwellen in verkehrsberuhigten Zonen. Die Massnahme wurde aber nicht gleichermassen populär, wohl weil die Gefahr grösser ist, ertappt zu werden – und weil die meisten Schwellen eben doch recht massiv am Boden verbaut sind.

Nun also hat die Polizei einen Enrico M. aus der Provinz Padua im Nordosten Italiens ermittelt, einen 42 Jahre alten Metallarbeiter, dem vorgeworfen wird, möglicherweise zusammen mit Komplizen mindestens fünf Anlagen umgelegt zu haben. Der Mann, der nach Medienberichten einen rechtsradikalen Hintergrund hat und möglicherweise unter Wahnvorstellungen leidet, befindet sich weiter auf freiem Fuss, ihm drohen eine Geldstrafe und bis zu drei Jahre Haft.