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Beschluss des Nationalrats
Ein paar Franken sparen, indem man auf Alternativ­medizin verzichtet

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Für den Walliser FDP-Nationalrat Philippe Nantermod ist die Wirksamkeit von Homöopathie oder anthroposophischer Medizin Glaubenssache. Der wissenschaftliche Wirksamkeitsnachweis sei nicht möglich. Wer diese Medizin nicht beanspruche, solle dafür nicht mehr zahlen müssen.

Eine knappe Mehrheit des Nationalrats sieht das gleich und stimmte am Mittwoch einem Vorstoss Nantermods zu: Die Versicherten sollen künftig ankreuzen können, ob sie die Grundversicherung mit oder ohne Komplementärmedizin wollen.

Wer verzichtet, würde eine Prämienreduktion erhalten. Diese werde ein paar Franken betragen, sagt Nantermod. Er vergleicht die optionale Versicherung für Alternativmedizin mit der Unfallversicherung. Auch hier könnten die Versicherten ankreuzen, ob sie sich bei der Krankenkasse für Unfall versichern wollten oder nicht.

Freiwilligkeit wie bei der Kirchensteuer

Klar ist, dass die Komplementärmedizin bei den Gesundheitskosten kaum zu Buche schlägt. Der Kostenanteil liege im Promillebereich, sagte Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider. Die jährlichen Kosten zulasten der Grundversicherung betragen rund 18 Millionen Franken, bei Gesamtkosten der Grundversicherung von rund 40 Milliarden.

Philippe Nantermod, Nationalrat FDP-VS, portraitiert am 9. Dezember 2019 in Bern. (KEYSTONE/Alessandro della Valle)

Nantermod geht es jedoch nicht in erster Linie um die Kosten, sondern ums Prinzip, wie er sagt. Genauso wie niemand gezwungen werden könne, Kirchensteuern zu zahlen, müsse auch die Komplementärmedizin freiwillig sein. Alle sollen sich aber auch künftig dafür versichern können, wenn sie es wollen. «Die Komplementärmedizin soll Teil der Grundversicherung bleiben», sagt Nantermod. Prämien nach Risikogruppen wie in der Zusatzversicherung verlange er nicht. 

Der Bundesrat lehnt hingegen eine optionale Versicherung für die Komplementärmedizin ab. Der Vergleich mit der Unfallversicherung bei der Krankenkasse hinke. Auf diese dürften nur jene verzichten, die obligatorisch für Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert seien. Die Schaffung einer eigentlichen Wahlleistung in der Grundversicherung wäre «technisch äusserst komplex» und angesichts der geringen Kosten unverhältnismässig, findet der Bundesrat.

Seit 2012 in der Grundversicherung

Sollte auch der Ständerat der Motion von Nantermod zustimmen, muss der Bundesrat eine entsprechende Gesetzesänderung vorlegen. Im Nationalrat erhielt Nantermods Vorstoss mit 94 zu 86 Stimmen allerdings nur eine knappe Mehrheit.

SVP, FDP und ein Teil der GLP votierten dafür. Mitte, SP, Grüne und der Rest der GLP hielten dagegen. Hätten 9 SP-Mitglieder, die sich der Stimme enthielten, gegen Nantermods Motion gestimmt, wäre die optionale Versicherung für Komplementärmedizin vom Tisch.

Seit 2012 werden die Kosten für Leistungen der anthroposophischen Medizin, der Traditionellen Chinesischen Medizin, der Homöopathie, der Phytotherapie und der Neuraltherapie von der Grundversicherung übernommen, wenn sie von einem Arzt, einer Ärztin praktiziert werden. Erreicht hatte dies eine Volksinitiative, zu der das Parlament einen direkten Gegenvorschlag verabschiedete. Diesem Verfassungstext stimmte das Volk 2009 mit Zweidrittelmehrheit zu. Anlass für die Volksinitiative war, dass der frühere Gesundheitsminister Pascal Couchepin 2005 die Alternativmedizin aus der Grundversicherung strich, was damals zu empörten Reaktionen führte.