Kriegsverbrechen in SyrienGrausame Taten, die er nicht begangen haben will
Der Syrer Anwar R. steht in Koblenz vor Gericht – als erster Handlanger des Assad-Regimes weltweit. In seiner Aussage weist er die massiven Foltervorwürfe der Anklage zurück.
Anwar R. ist ein aufmerksamer Zuhörer, schon von Berufs wegen: Der ehemalige Oberst des Allgemeinen Nachrichtendirektorats Syriens leitete die Ermittlungsabteilung 251 des Geheimdiensts, war zu Beginn des Aufstands 2011 in einem Gefängnis in Damaskus für Befragungen von Demonstranten, Oppositionellen und willkürlich Verhafteten zuständig. Nach Ansicht der deutschen Bundesanwaltschaft kam dabei extensive Gewalt zum Einsatz – binnen eines Jahres sollen unter dem Kommando von Anwar R. mehr als 4000 Menschen gefoltert worden sein, von denen mindestens 58 nicht überlebten.
Seit Ende April wird dem 57-Jährigen und einem Mitangeklagten in Deutschland der Prozess gemacht, der erste weltweit gegen Handlanger des Assad-Regimes. Beide Angeklagten hatten sich in den ersten Jahren des Bürgerkriegs aus Syrien abgesetzt, kamen als Asylbewerber nach Deutschland. Auf Basis des sogenannten Weltrechtsprinzips kann die deutsche Justiz im Fall von Kriegsverbrechen aktiv werden, auch wenn die Tat im Ausland passiert ist und weder Täter noch Opfer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
Weder Missfallen noch Erregung
Am fünften Verhandlungstag vor dem Oberlandesgericht Koblenz tat Anwar R. nun zunächst das, was er gelernt hat: Er hörte aufmerksam die Übersetzungen von Zeugenaussagen an, die sein Ohr über Kopfhörer erreichten. Seine Miene zeigte dabei weder Missfallen noch Erregung. Selbst wenn nuschelnde Zeugen arabische Orts- oder Personennamen verunstalteten, verzog er keine Miene.
Die Details des Asylverfahrens seines Mitangeklagten Eyad A., die am Vormittag abgehandelt wurden, dürften Anwar R. ohnehin nicht allzu sehr interessiert haben – das Mitglied eines Greifkommandos, das Verhaftete in das Gefängnis von Anwar R. brachte, hatte er bislang keines Blickes gewürdigt. Doch auch als seine Anwälte nach der Mittagspause seine eigene Einlassung vorlasen, mit der er sich von allen Vorwürfen reinzuwaschen versuchte, hörte Anwar R. mit versteinerter Miene zu.
Die Vorwürfe von unmenschlicher Folter und Leid, die von der deutschen Bundesanwaltschaft bei der Verfahrenseröffnung mehr als 90 Minuten lang in grausamsten Details vorgetragen wurden, wies Anwar R. in Gänze zurück. «Ich habe nie menschenverachtend gehandelt, ich habe die Taten nicht begangen», liess Anwar R. seine Anwälte vortragen. Er sei selbst zum Flüchtling geworden, weil er die Unterdrückung der Demonstrationen durch den Staat nicht mehr «mittragen konnte und wollte».
Die Strategie von Anwar R. ist altbekannt: Ich war nicht zuständig, andere waren es – und eigentlich wollte ich ja nur helfen.
In seinem Gefängnis habe es keine Folter und keine Ketten, keine Vergewaltigungen und keine Toten gegeben, so Anwar R. Nach Möglichkeit habe er Menschen, die in sein Gefängnis gebracht wurden, zu einer schnellen Entlassung verholfen, in einem Ausmass, das seinen Vorgesetzten bald aufgefallen sei. Daraufhin sei er, ein Sunnit, seiner Kompetenzen enthoben worden, formell aber im alten Posten verblieben – während Offiziere der alawitischen Minderheit, der auch Machthaber Bashar al-Assad angehört, das eigentliche Kommando geführt hätten.
Die Strategie, mit der Anwar R. nun die ihm drohende lebenslange Haftstrafe gegen sich abzuwenden versuchen will, ist altbekannt: Ich war nicht zuständig, andere waren es – und eigentlich wollte ich ja nur helfen. Die Aussagen von mehr als einem Dutzend Zeugen liess Anwar R. im Detail zurückweisen, widersprach etwa Grössenangaben und Nummerierungen von Zellen in seinem Gefängnis, die dort Inhaftierte gemacht hatten. Gleichzeitig führte er an, dass andere Ex-Häftlinge betont hätten, dass immer genug Essen da gewesen war, wenn er Dienst hatte, und es ohne die üblichen Beleidigungen ausgeteilt wurde.
Bevor Anwar R. seine fast zweistündige Einlassung mit einer allgemeinen Beileidsbekundung für die im Syrienkonflikt getöteten Mitbürger beendet hatte, liess er jedoch noch eine Liste von mehr als 20 Entlastungszeugen verlesen, die seine Version der Geschehnisse stützen sollen. Die hier genannten Personen umfassten Künstler und teils prominente Assad-Gegner – nach seiner Flucht ausser Landes war Anwar R. teils sogar Mitglied oppositioneller Delegationen bei UNO-Verhandlungen.
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