Öffentliche Ausschreibungen Gewerbler wollen «Switzerland first» bei Staatsaufträgen
Auf Bundesebene wird bei öffentlichen Ausschreibungen künftig das Preisniveau eine Rolle spielen. Davon wollen die Kantone nichts wissen. Jetzt macht das einheimische Gewerbe mobil.
Wenn der Staat Aufträge ausschreibt, dann soll das höhere Lohn- und Preisniveau in der Schweiz mit in die Beurteilung der Offerten einfliessen. Das fordert das Gewerbe schon seit Jahren. Auslöser war vor acht Jahren ausgerechnet die Renovation des Bundeshauses.
Dabei wurden für 1,5 Millionen Franken Fenster einer Rümlanger Firma eingebaut, die jedoch vollständig in Tschechien hergestellt worden waren. Das Gewerbe stört sich aber auch an Betonbauteilen, welche die SBB für den Eisenbahntunnel am Bözberg aus dem Ausland importierten, oder an der Gebäudehülle für Teile der Europa-Allee in Zürich, die aus China stammt.
Letzten November erzielte das Gewerbe einen Etappensieg. Das Parlament schrieb in das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen eine Preisniveau-Klausel. Demnach werden Offerten mit Produkten aus dem Ausland unserem Lohn- und Preisniveau angeglichen, bevor der Preis beurteilt wird. Schweizer Firmen, die hier produzieren, sollen so gleiche Chancen auf einen Auftrag bekommen.
Kantone wehren sich
Doch die meisten Aufträge werden nicht vom Bund, sondern von den Kantonen vergeben. Deren Auftragsvolumen ist mit rund 32 Milliarden Franken viermal so gross wie jenes des Bundes. Die Baudirektoren haben die Regeln für ihr Beschaffungswesen in einer Vereinbarung miteinander abgesprochen. Nun haben sie eine neue Version beschlossen, die allerdings keine Klausel zum Preisniveau enthält.
Die Regierungsräte stützen sich dabei auf ein von ihnen bestelltes Gutachten. Dieses sagt, dass eine solche Klausel gegen die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz, insbesondere gegenüber der Welthandelsorganisation WTO, verstosse und zudem nur schwer umsetzbar sei. Allenfalls sei eine solche Klausel unterhalb der Schwelle für internationale Ausschreibungen möglich.
Bei Lieferungen und Dienstleistungen wäre dies bei Aufträgen mit einem geschätzten Wert zwischen 250’000 und 350’000 Franken möglich, bei Bauaufträgen zwischen 250’000 Franken (Baunebengewerbe) beziehungsweise 500’000 Franken (Bauhauptgewerbe) und 8,7 Millionen Franken.
Die Studie schlägt statt der Preisniveau-Klausel vor, dass grosse Aufträge in kleinere Lose aufgeteilt werden, um es kleinen und mittleren Unternehmen einfacher zu machen, mitzubieten. Zudem sollen die Behörden auf überzogene Eignungskriterien verzichten, dafür aber Nachhaltigkeit und Innovation miteinbeziehen.
Gemäss einer Medienmitteilung der Baudirektorenkonferenz will man diesen Spielraum nutzen, aber auf eine Preisniveau-Klausel weiterhin verzichten. «Die Preisniveau-Klausel ist die falsche Antwort auf die Frage, wie die Stärken der KMU bei Beschaffungen besser einbezogen werden können», schreiben die Baudirektoren.
«Die Vorschläge der Baudirektoren sind Ladenhüter aus dem Arsenal stumpfer Waffen.»
Beim Gewerbe kommt dies gar nicht gut an, wie sie in einer Medienmitteilung schreiben. Andreas Gasche, Sprecher der vom Schweizerischen Gewerbeverband getragenen Unternehmerinitiative «Fair Play öffentliche Beschaffung» sagt, diese Vorschläge seien «Ladenhüter aus dem Arsenal stumpfer Waffen». Die Ausschreibungen der Kantone würden seit Jahren immer grösser. Es sei nicht glaubwürdig, wenn nun ausgerechnet die Kantone kleinere Lose versprechen würden.
Revisionen des Beschaffungsrechtes
Die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz seien gar nicht so klar, wie das die Baudirektoren darstellten. «So eine Klausel gibt es noch in keinem Land», betont Gasche. «Das Parlament hat das ganz bewusst in Kauf genommen, damit die Produktion im Inland gleich lange Spiesse bekommt.» Dies sollten nun auch die Kantone tun, findet Gasche. «Wenn ein Gericht auf Klage hin tatsächlich einmal zum Schluss kommen sollte, dass internationales Recht verletzt würde, können wir die Klausel immer noch auf den Bereich unterhalb der Schwelle beschränken», sagt Gasche.
In zahlreichen Kantonen stehen nun Revisionen des Beschaffungsrechtes an. In Bern und Schwyz läuft die Vernehmlassung, in Thurgau, St. Gallen und Graubünden sind Vorstösse hängig. Im Aargau hat die Regierung eine Botschaft ans Kantonsparlament verabschiedet. Das Gewerbe wird sich dabei dafür einsetzen, dass die Klausel in kantonales Recht überführt wird. Auch im Hinblick der Städte und Gemeinden, die sich bei ihren Ausschreibungsregeln wiederum am kantonalen Recht orientieren.
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