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Aufarbeitung des Postauto-Skandals
Gericht verweigert Post Einsicht in brisante Dokumente

Postauto hat über Jahre zu hohe Abgeltung bezogen. Die Aufarbeitung wird noch Jahre dauern. 
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200 Millionen Franken musste Postauto zurückbezahlen, weil über Jahre hinweg zu viel Subventionen im regionalen Personenverkehr bezogen wurden. Die Aufarbeitung dauert an, so ist eine Klage des Bundesamts für Polizei gegen ehemalige Manager von Post und Postauto ins Stocken geraten. Auch die Post und Postauto selbst wollen die Vorkommnisse aufarbeiten. Dazu wollen sie ihre ehemaligen Revisionsgesellschaft KPMG unter die Lupe nehmen. Doch stossen dabei auf Probleme.

Die Frage war: Haben die Revisoren von KPMG alles richtig gemacht, oder haben sie zu lasch kontrolliert? Diese Frage klärte die Revisionsaufsichtsbehörde kurz RAB. Sie untersuchte die Rolle der Prüfer der KPMG. Und kam dabei zu einem klaren Schluss.

«Erhebliche Mängel» stellte die Aufsichtsbehörde fest. Sie strebte in der Folge auch ein Verfahren gegen zwei der Revisoren an. Ob die beiden ein Berufsverbot erhalten haben, ist unklar. Die RAB wollte sich auf Anfrage nicht dazu äussern. Postauto selbst hat sich nach dem Skandal von KPMG als Prüfgesellschaft getrennt.

Die Details des Berichts zur Untersuchung gegen KPMG hält die RAB unter Verschluss. Es wissen also nur am Verfahren beteiligte genau, was unter den «erheblichen Mängeln» zu verstehen ist. Für die Post wäre dies aber gerade interessant. Sie hat bereits angekündigt, dass sie ein Verfahren gegen die KPMG ins Auge fasst. Zu wissen, was die RAB zur Rolle der KPMG-Revisoren herausgefunden hat, käme ihr also gerade recht.

Post bemüht Öffentlichkeitsgesetz

Die Post hat nun versucht über das Öffentlichkeitsgesetz an den Bericht und weitere Dokumente der Aufarbeitung bei der RAB zu gelangen. Die Aufsichtsbehörde wollte jedoch nichts rausrücken. Also gelangte die Post zuerst an die Schlichtungsstelle, dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten EDÖB, Adrian Lobsiger. Dieser forderte die RAB auf, die Daten rauszugeben. Doch das half nicht. Die Behörde behielt die Information für sich. Und dies mit einer klaren Begründung.

Die Post nutze das Einsichtsgesuch letztlich dem Sammeln von Beweismitteln für einen Prozess gegen KPMG, so ein Argument vor Behörde. Und: Die RAB argumentierte zudem, dass sie ein Spezialfall in Sachen Öffentlichkeitsgesetz ist. Sie ist der Auffassung sie sei mit der FINMA vergleichbar und die untersteht nicht dem Öffentlichkeitsgesetz. Die Post legte dagegen Beschwerde ein, denn es bestehe ein überwiegendes öffentliches Interesse daran, den Postauto-Skandal vollumfänglich aufzuarbeiten.

Die Post argumentierte unter anderem damit, dass sie ohne den Einblick in den Bericht nicht in der Lage sei, «allenfalls weitere korrigierende Massnahmen zu Verhinderung ähnlicher Vorkommnisse in der Zukunft» einzuleiten. Das sei stossend, weil die Öffentlichkeit erwarte, dass der Postautoskandal umfassend aufgearbeitet werde.

Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun gegen die Post und Postauto. Das geht aus einem Urteil des Gerichts hervor. Ein Argument dabei: Laut dem Gericht hat die Post ein rein finanzielles Interesse daran, den Zugang zum Bericht zu erhalten. Die Post kann sich auf diese Weise ein Privatgutachten in einem allfälligen Prozess gegen KPMG sparen, argumentiert das Gericht.

«Der Bericht hilft uns in der langjährigen Aufarbeitung der Vorkommnisse.»

Post-Sprecher

Die Post zeigt sich erstaunt über das Urteil des Gerichts. «Unsere Position bleibt unverändert: Wir möchten die Verantwortlichkeiten klären und im konkreten Fall auch jene von KPMG. Dabei spielt in unseren Augen der Bericht der Aufsichtsbehörde RAB eine wichtige Rolle», sagt ein Post-Sprecher. Die Post behalte sich vor, die Angelegenheit ans Bundesgericht weiterzuziehen und prüfe momentan die weiteren Schritte. «Der Bericht hilft uns in der langjährigen Aufarbeitung der Vorkommnisse» heisst es. Die Post könne so allfällige Verantwortlichkeitsfragen beurteilen und mögliche Klagen ins Auge fassen, so der Sprecher weiter.

Die RAB begrüsst das Urteil. Sie unterstehe zwar grundsätzlich dem Öffentlichkeitsgesetz, das war vor Gericht unbestritten, so RAB-Direktor Reto Sanwald auf Anfrage. «Im Unterschied einer ‹klassischen› Verwaltungsbehörde stützt sich die RAB als Wirtschafts-Aufsichtsbehörde weitgehend auf Informationen und Unterlagen von Drittseite, die insbesondere dem Revisionsgeheimnis und dem Datenschutz unterliegen». Da sei ein Spannungsverhältnis zum Interesse weiterer Personen an der Einsichtnahme in aufsichtsrechtliche Verfahren nicht zu vermeiden. «Das Urteil bringt zum einen eine Klärung, wie mit dem erwähnten Spannungsverhältnis umzugehen ist, und zum anderen eine gewisse Gleichbehandlung mit der FINMA, was in der Sache sinnvoll ist», so Sanwald.