23 Monate FreiheitsstrafeEhemaliger Churer Richter wegen Vergewaltigung verurteilt
Ein Bündner Jurist hat in einem viel beachteten Prozess vehement abgestritten, eine Praktikantin vergewaltigt zu haben. Das Gericht glaubte ihm nicht.

Er wollte einen Freispruch. Es kam ganz anders. Ein ehemaliger Bündner Verwaltungsrichter wurde der Vergewaltigung an seiner Praktikantin schuldig gesprochen.
Das Regionalgericht sieht es als erwiesen an, dass der Mann im Dezember 2021 seine 21 Jahre jüngere Praktikantin vergewaltigt hat. Die Aussagen des Opfers seien glaubhaft gewesen, schrieb das Gericht in einer Medienmitteilung. Demgegenüber konnte der Beschuldigte die Vorwürfe nicht entkräften.
Bündner Richter verfasste anonymen Drohbrief
Konkret lautet das Urteil wie folgt: Das Regionalgericht Plessur spricht den ehemaligen Richter erstinstanzlich wegen Vergewaltigung, der mehrfachen tätlichen sexuellen Belästigung und mehrfachen Drohung schuldig. Der Richter hatte dem Opfer über ein Jahr nach dem Übergriff einen anonymen Drohbrief geschrieben und tauchte bei ihrer Anwaltsprüfung auf, worauf sie einen Nervenzusammenbruch erlitt.
Der Beschuldigte wurde zudem vom Vorwurf der mehrfachen schriftlichen sexuellen Belästigung freigesprochen, dies mangels eines Vorsatzes in dubio pro reo. Der Richter und die Praktikantin schickten sich während der Arbeitszeit etliche Kurznachrichten, viele vonseiten des Richters waren gespickt mit Anspielungen. Er bezeichnete sie zum Beispiel als «verdammt gefährlich» oder schrieb, dass er sie wolle.
Er erhält eine Freiheitsstrafe von 23 Monaten und eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 90 Franken, beides bedingt ausgesprochen. Er muss zudem eine Busse von 2300 Franken bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
TA
Fehler gefunden?Jetzt melden.