Kantonsrat gewährt Gemeinden KompetenzenGemeindeparlamente sollen tagen können
Die Exekutiven in Zürcher Städten und Gemeinden haben ab sofort mehr Kompetenzen. So können sie selbstständig Hilfsmassnahmen beschliessen, ohne das Parlament einberufen zu müssen.

Der Zürcher Kantonsrat fordert, dass Gemeindeparlamente auch in Zeiten des Coronavirus tagen dürfen: «Das Versammlungsverbot der Gemeindeparlamente ist wieder aufzuheben», heisst es in seinem Beschluss vom Montag. Damit soll das aus den Vorgaben des Bundesrats zur Corona-Krise abgeleitete Verbot politischer Versammlungen bis 19. April, für das sich auch der Zürcher Regierungsrat aussprach, ein Stück weit korrigiert werden.
Abstandhalten fast unmöglich
Gemeindeversammlungen fallen aber auch nach Ansicht des Kantonsrats weiterhin unter das vorübergehend geltende Versammlungsverbot: Das zur Vermeidung von Corona-Ansteckungen nötige Abstandhalten wäre an ihnen kaum möglich, sagte Roman Schmid (SVP, Opfikon). Unbestritten war, dass die Kompetenzen der Gemeindevorstände zu erweitern seien, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise rasch abzudämpfen.
«Die Position des Regierungsrats ist nicht haltbar», kritisierte Michael Zeugin (GLP, Winterthur) das befristete Verbot von Gemeindeparlamentsversammlungen. Das Kantonsparlament forderte die Regierung zudem auf, statt einer Verfügung eine Notstandsverordnung zu den Gemeinden in Zeiten von Corona zu beschliessen. Über Verordnungen kann der Kantonsrat im Gegensatz zu Verfügungen mitbestimmen.
Keine Goldmedaille
Justizdirektorin Jacqueline Fehr kündigte an, der Regierungsrat werde dieser Forderung am 1. April nachkommen. Die jüngsten Regierungserlasse «verdienen keine Goldmedaille in Sachen Rechtssprechung», räumte sie ein.
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