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Kommentar zur Einschränkung der Medienfreiheit
Gelegenheit, den Journalisten eins auszuwischen

Journalisten bei der Arbeit – hier am Gipfel in Genf. 
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Wenn jemand durch einen Zeitungsartikel in seiner Persönlichkeit verletzt wird, kann er dagegen ans Gericht gelangen. Doch manchmal ist es schon zu spät, der Schaden ist angerichtet und nicht wiedergutzumachen. Auch wenn die Persönlichkeitsverletzung widerrechtlich war.

Deshalb gibt es die Möglichkeit, dass man vorsorglich ans Gericht gelangen kann. Wer einen besonders schweren Nachteil erleiden wird aufgrund der Berichterstattung, die aller Voraussicht nach widerrechtlich ist, kann die Publikation vorsorglich oder superprovisorisch stoppen lassen.

Nun will der Ständerat, dass es nicht mehr einen «besonders schweren Nachteil» braucht, sondern nur noch einen «schweren Nachteil». Prima vista könnte man fragen: Na und? Wo ist konkret der Unterschied zwischen schwer und besonders schwer? Ist schwer nicht schlimm genug?

So viel Aufhebens um ein Detail, kritisierte ein Ständerat. Doch wenn der Unterschied unbedeutend ist, warum belässt man es nicht beim heutigen Wortlaut? Darin liegt das Problem. Der Ständerat legiferiert ohne Not – das kennt man von den Kantonsvertretern sonst nicht. Der Medienartikel in der Zivilprozessordnung war bisher schlicht kein Thema, weil keine Fälle bekannt sind, in denen die Bestimmung jemanden ungenügend geschützt hätte. Im Gegenteil: Häufig erwirkt ein Kläger ein Publikationsverbot, und das Gericht genehmigt den Artikel nachträglich bei näherer Prüfung doch noch. Das Recht des Klägers wird höher gewichtet.

Man bekommt den Verdacht, dass die 30 Ständeräte, die dem Antrag zustimmten, die Gelegenheit nutzen wollten, den Journalisten eins auszuwischen. Das ist nachvollziehbar, denn Politiker haben zu Journalisten aus naheliegenden Gründen ein zwiespältiges Verhältnis. Doch sie sollten diesen ersten Reflex in einem zweiten Anlauf gut überprüfen. Gelegenheit gibt es, die Vorlage geht nun in den Nationalrat. Eine grundlose Einschränkung der Medienfreiheit, das ist eine ungute Tendenz.