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Geldstrafe im Terrorgesetz stösst Behörden sauer auf

Die KKJPD fordert «giftige Normen für die Strafverfolgung»: Strafgefangener am Fenster eines Zürcher Gefängnisses. (Symbolbild)
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Das neue Terrorgesetz, das ab 2023 ins Strafrecht integriert werden soll, muss laut den kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) verschärft werden. Der vom Bundesamt für Justiz (BJ) im Juni vorgelegte Entwurf stösst auf Kritik. Dies zeigen die nun veröffentlichten Antworten der Vernehmlassung des KKJPD, wie die «Sonntagszeitung» berichtet.

Dass Geldstrafen möglich sein sollen, ist für die KKJPD nicht einsichtig. Sie empfinden eine minimale Freiheitsstrafe von einem Jahr als angemessen. Ebenfalls kritisiert wird die Mindeststrafe von einem Jahr für führende Mitglieder einer Terrororganisation. «Dies wird dem erheblich erhöhten Gefährdungspotenzial einer solchen Person nicht gerecht», schreibt die KKJPD.

Sanktion für reine Zugehörigkeit zu Terrorgruppe

Es sei auch ein wesentliches Ziel, derzeit noch «inaktive Schläfer» strafrechtlich zu erfassen. Der jetzige Entwurf des Bundes sieht aber nur eine Bestrafung von Personen vor, die sich aktiv an einer Gruppe beteiligen. Dies sei nicht hinnehmbar. Die reine Zugehörigkeit zu einer terroristischen Gruppe soll sanktioniert werden, wie es im Bericht weiter heisst.

«Wir wollen kein Gesinnungsstrafrecht, sondern giftige Normen für die Strafverfolgung», sagt der Vizepräsident der KKJPD laut Sonntagszeitung. Etliche Kantone stimmen den Vorschlägen der Justiz- und Polizeidirektoren zu. Entschieden ist aber noch nichts.

Das Bundesamt für Justiz erfasst und bewertet derzeit die Vernehmlassung des KKJPD und will dazu im nächsten Jahr eine Botschaft verabschieden. Dem Entscheid vorzugreifen und zum jetzigen Zeitpunkt inhaltliche Fragen zu beantworten sei nicht möglich.