AboGeldberater beantwortet FragenKonkubinatspartner sollten sich die frei verfügbare Quote zuhalten
Seit vergangenem Jahr hat sich die Ausgangslage für nicht verheiratete Paare verbessert. Unverheiratete Paare können sich über das Testament begünstigen.
Sie hatten geschrieben: «Immerhin hat man als Konkubinatspaar die Möglichkeit, dem Partner im Todesfall mit einem Testament die ganze frei verfügbare Quote zuzuhalten.» Kann ich meine Partnerin über das Testament begünstigen? M. S.