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AboGeldberater beantwortet Fragen
Konkubinatspartner sollten sich die frei verfügbare Quote zuhalten

Vermögen vererben: Wichtig ist, dass Paare im jeweiligen Testament zum Ausdruck bringen, dass sie die ganze frei verfügbare Quote zuhalten möchten.
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Sie hatten geschrieben: «Immerhin hat man als Konkubinatspaar die Möglichkeit, dem Partner im Todesfall mit einem Testament die ganze frei verfügbare Quote zuzuhalten.» Kann ich meine Partnerin über das Testament begünstigen? M. S.

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