AboGeldberater beantwortet FragenFür einen AHV-Aufschub bleibt nur ein Jahr Zeit
Wer die AHV nicht bereits mit 65, sondern erst ab einem späteren Zeitpunkt beziehen will, muss dies spätestens ein Jahr nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters geltend machen.
Die AHV hat mir aufs Mal fünf Jahresbeiträge aufs Konto geschoben, obwohl ich einen Rentenaufschub wollte. Anstatt einer Erhöhung der Altersrente hat das eine hohe Steuerbelastung in diesem Jahr zur Folge. Können Sie diese Vorschrift thematisieren? S. B.