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AboBericht kritisiert kantonale Strategie
Gekürzte Gelder verhindern Integration

Vorläufig aufgenommene Personen erhalten den Status F. Obwohl ihr Asylantrag abgewiesen wurde, können sie nicht in ihr Ursprungsland zurückgeschickt werden. Die Bezeichnung «vorläufig» ist irreführend, denn oft bleiben sie ein Leben lang in der Schweiz.
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Ein 25-Jähriger lebt seit sieben Jahren als vorläufig aufgenommener Ausländer (Status F) in der Schweiz. Er arbeitet als Tellerwäscher in einem Restaurant. Gerne wäre er Koch oder Serviceangestellter. Doch dafür müsste er eine Lehre absolvieren. Das würde ihm auch bei der Integration helfen, denn beim Abwaschen kann er seine Deutschkenntnisse nicht verbessern. Darauf wird er immer wieder aufmerksam gemacht. Der junge Mann sagt aber, erst einmal wolle er wie ein normaler Mensch leben können. Darum brauche er mehr als einen Lehrlingslohn. Zudem sei seine Frau schwanger.

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