«Apropos» – der tägliche PodcastGeht es um Bankdaten, geraten Journalistinnen in die Zwickmühle
An den Recherchen zum CS-Datenleck besteht öffentliches Interesse. Und doch ist es Schweizer Medienschaffenden verboten, geheime Bankdaten zu veröffentlichen. Warum? Und wie geht Tamedia damit um?
Das Datenleck ist gewaltig: Es enthält Angaben von 30’000 Kunden der Credit Suisse, es geht um 100 Milliarden Franken auf Konten der Schweizer Bank. Eine anonyme Quelle spielte die Daten der «Süddeutschen Zeitung» zu. Unter «Suisse Secrets» sind nun in internationalen Medien mehrere Berichte erschienen, die sich auf diese Leaks abstützen. Demnach verwaltet die Credit Suisse Vermögen von teils korrupten oder kriminellen Personen.
Für die Recherche arbeitete die «Süddeutsche Zeitung» unter anderen mit Journalisten und Journalistinnen der «New York Times» oder von «The Guardian» zusammen. Tamedia beteiligte sich nicht daran. Denn sobald vertrauliche Bankdaten im Spiel sind, müssen Schweizer Medienschaffende nicht nur zwischen Persönlichkeitsschutz und öffentlichem Interesse abwägen. Sie machen sich strafbar, wenn sie geheime Daten zu Bankkunden publizieren – selbst wenn es sich um Kriminelle handelt. Eine Gesetzgebung, die weltweit für Kritik sorgt.
Warum unterstehen Medien einem Bankgeheimnis, das der Finanzplatz selbst längst gelockert hat? Was bedeutet es, wenn Recherchen nur noch eingeschränkt möglich sind? Und wie gehen wir bei Tamedia damit um? Darüber spricht Oliver Zihlmann, Co-Leiter des Tamedia-Recherchedesks in einer neuen Folge des Podcasts «Apropos». Gastgeberin ist Mirja Gabathuler.
Apropos – der tägliche Podcast
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