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Weniger Bauland für Zürich
Streit um die Weiler: Kanton gewinnt auf der ganzen Linie

Darf in Türlen beim Türlersee weiter gebaut werden oder nicht?
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Viele Gemeinden waren vor zwei Jahren überrascht, als sie vom Kanton ein Schreiben erhielten, das ihre Weiler betraf. Ihnen wurde mitgeteilt, dass diese neu beurteilt und möglicherweise aus der Bauzone gekippt werden.

Allerdings machte die Baudirektion unter Martin Neukom (Grüne) nur ihre Hausaufgaben. Endlich, denn eigentlich gab der Bund bereits 2015 seinem Vorgänger Markus Kägi (SVP) den Auftrag, die Kleinsiedlungen korrekt einzuzonen. Dabei soll der Grundsatz gelten: Weiler sind Nichtbauzonen.

Rund 130 Weiler umgezont

Im Kanton Zürich gehörten damals jene Weiler, die nicht als Landwirtschaftszone eingestuft waren, zur Kernzone. Das heisst, dort durfte gebaut werden.

Neukoms Direktion nahm eine provisorische Umzonung vor. Rund 130 Kleinsiedlungen, in denen zuvor neu gebaut werden konnte, wurden einer neu definierten Weilerzone zugeteilt. Dort sind Neubauten auf bislang unbebautem Land nicht mehr erlaubt.

Entscheid mit Signalwirkung

Verschiedene Gemeinden begehrten auf und beschwerten sich, dass der Kanton sie in ihrer Autonomie beschneide. Nun zeigen erste Entscheide des Verwaltungsgerichts: Dem ist nicht so. Der Kanton darf das.

Es dürften Entscheide mit Signalwirkung sein. Sie sind allerdings noch nicht rechtskräftig und können ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Beschwerden von Hausen und Aeugst

Konkret: Zwei Gemeinden im Säuliamt, Hausen am Albis und Aeugst am Albis, hatten Beschwerde gegen die Kantonsregierung eingereicht. Sie verlangten, dass ein Teil ihrer Weiler, die provisorisch aus der Bauzone gekippt wurden, weiterhin zur Bauzone gehören.

Darunter ist etwa die Kleinsiedlung Türlen beim Campingplatz am Türlersee oder Wängibad bei Aeugst. Dabei monierten die Gemeinden nicht nur die Faktoren, welche den Ausschlag für die provisorische Einteilung der umstrittenen Weiler gaben. Sie argumentierten in ihren Beschwerden grundsätzlich.

Ihnen sei zu wenig Gehör geschenkt worden, und der Kanton mische sich in Sachen ein, die in die Kompetenz der Gemeinden fielen.

Zudem verstosse eine solche Abzonung gegen das Prinzip der Planbeständigkeit und des Vertrauensschutzes. Heisst: Wenn jemand dort Land kaufte, konnte er mit gutem Grund davon ausgehen, dass es sich dabei um Bauland handelt.

Die Argumentation des Gerichts

Das Verwaltungsgericht weist beide Beschwerden vollumfänglich ab. Zwei Argumente stehen dabei im Vordergrund: Bundesbern hat entschieden, dass Weiler keine Bauzonen sind. Der Kanton handelt demnach auf obrigkeitlichen Befehl. Und die Einteilung des Kantons ist erst provisorisch.

So hält das Verwaltungsgericht fest, dass allein der Kanton für Baubewilligungen in Weilern zuständig ist, da dort ja eben im Prinzip keine Neubauten zugelassen sind. Also: kein Eingriff in die Gemeindeautonomie.

Dringlich und zeitlich beschränkt

Auch habe der Kanton seinen Verordnungsentwurf in eine Vernehmlassung geschickt und damit den Gemeinden Gehör gewährt. Dass dabei die Frist abgekürzt worden sei, erachtet es als rechtens. Die angefochtene Vorlage sei dringlich – und eben nur provisorisch.

Beide Entscheide umfassen knapp dreissig Seiten. Bei der Einteilung der einzeln aufgeführten umstrittenen Weiler kommt das Gericht ausnahmslos zum Schluss: Es gebe gute Gründe, diese provisorisch der Weilerzone, also einer Nichtbauzone zuzuteilen.

Trotzdem Grund zur Freude

Obwohl die beiden Gemeinden mit ihren Beschwerden vor Verwaltungsgericht abgeblitzt sind und Gerichtskosten von je 5670 Franken aufgebrummt erhalten, können sie aufatmen.

Derzeit – und noch bis zum 15. März – liegt die Teilrevision des Richtplans öffentlich auf. Im Vorfeld wurden die ersten Einschätzungen, wie von Baudirektor Martin Neukom versprochen, nochmals genauer angeschaut.

Wängibad bei Aeugst ist auch in der neusten Fassung der Weilerzone zugeteilt.

Die vier Weiler Hirzwangen, Oberalbis, T¨ürlen und Vollenweid, gegen deren Einteilung in die Weilerzone Hausen gerichtlich vorging, sind neu der Bauzone zugeteilt. Auch bei der Aeugster Kleinsiedlung Obertal steht nun: neu Bauzone. Nur Wängital bleibt in der Weilerzone.

Sollte Aeugst sich damit nicht abfinden, kann die Gemeinde, wie alle andern auch, nochmals Einsprache erheben. Am Schluss wird noch der Kantonsrat darüber befinden.