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Aus dem Zürcher Obergericht
Banken-Blockade: Klimaaktivisten erhalten härteres Urteil

Klimaaktivistinnen und -aktivisten protestieren vor dem Credit Suisse Gebäude auf dem Paradeplatz im Sommer 2021
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Das Zürcher Obergericht hat am Freitag eine Gruppe von Klima-Aktivisten zu bedingten Geldstrafen verurteilt. Die Gruppe, die mehrheitlich aus der Region Genf stammt, hatte im Juli 2019 den Eingang zur Credit Suisse am Paradeplatz blockiert. Die neun Beschuldigten wurden wegen Nötigung und Hausfriedensbruch schuldig gesprochen. Sie alle erhalten bedingte Geldstrafen zwischen 40 bis 60 Tagessätzen zu je 30 Franken.

Das Obergericht hat damit das Urteil des Bezirksgerichtes Zürich verschärft. Die erste Instanz hatte im vergangenen Jahr lediglich bedingte Geldstrafen von 40 Tagessätzen verhängt. Das Urteil des Obergerichts ist noch nicht in Rechtskraft erwachsen, die Aktivisten können es noch ans Bundesgericht weiterziehen.

Kritik für Zürcher Justiz

Klimaaktivistinnen und Klimaaktivsten würden von der Zürcher Justiz schlechter behandelt als andere Demonstranten. Dies haben die Anwälte von neun Beschuldigten am Freitag vor dem Zürcher Obergericht kritisiert.

Als Beispiele von Demonstranten, die nicht kriminalisiert würden, nannten die Anwälte etwa Freiheits-Trychler, die Teilnehmerinnen des Frauenstreiks oder Fussballfans an Fanmärschen. Diese hätten im Gegensatz zu einer Sitzblockade vor einer Bank aber wirkliche Auswirkungen auf Passanten oder den Verkehr.

«Aber während sie alle nichts zu befürchten haben, werden Klimaaktivisten bis zu zwei Tage in Untersuchungshaft gesteckt», sagte eine Anwältin. «Hier wird offenbar mit anderen Massstäben gemessen.» Die Justiz versuche, Klimaaktivisten mundtot zu machen.

«Das kleinste Problem der CS im Moment»

Ein weiterer Anwalt betonte, dass die Sitzblockade «wohl das kleinste Problem ist, das die Credit Suisse derzeit hat». Die Anwälte forderten für alle neun Beschuldigten einen Freispruch.

Die neun Aktivistinnen und Aktivisten, die meisten aus der Westschweiz, hatten die Eingänge der Bank mit Velos und Pflanzenkübeln verstellt und sich aneinandergekettet. Die Polizei verhaftete damals 64 Personen und steckte diese bis zu zwei Tage in Untersuchungshaft.

Das Bezirksgericht Zürich war den Anträgen des Staatsanwaltes beim erstinstanzlichen Prozess im Mai 2021 noch gefolgt und hatte alle neun wegen Nötigung und teilweise auch wegen Hausfriedensbruchs zu bedingten Geldstrafen verurteilt. Der Bezirksrichter zeigte damals auch Verständnis für die Aktion. Sie verstosse trotzdem gegen das Strafgesetzbuch.

Diese Schuldsprüche akzeptierten die Aktivisten nicht, weshalb der Fall nun vor Obergericht verhandelt wurde.

SDA/mps/lop