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Zürcher Stadtrat stellt klar
Frauen dürfen in Zürcher Hallenbädern oben ohne schwimmen

Auch hier darf «oben-ohne» geschwommen werden, hält der Stadtrat fest: Das Hauptbecken des Stadtzürcher City-Hallenbades.
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Der Zürcher Stadtrat sieht keinen Handlungsbedarf, was die Oben-ohne-Regeln in den städtischen Bädern angeht. Das Schwimmen mit nacktem Oberkörper sei allen Gästen erlaubt, ob in Freibädern oder im Hallenbad, stellt er in seiner Antwort auf eine Anfrage aus dem Parlament klar.

Diese Praxis habe sich bewährt und sie habe keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben bisher, teilt der Stadtrat am Mittwoch mit. Es sei jedoch vorgesehen, dass das Verhalten und die Badebekleidung das sittliche Empfinden nicht verletzen dürfen. Und das Baden sei ausschliesslich mit ordentlicher Badebekleidung gestattet.

Anlass für den politischen Vorstoss von vier Gemeinderätinnen aus GLP, Grünen, Mitte und SP war eine vermutete Ungleichbehandlung in Schwimmbädern. Gemäss ihrer Anfrage hat sich in den Zürcher Sommerbädern, also in den Badis, bei der Interpretation der städtischen Badevorschriften eine liberalere Praxis durchgesetzt als in den Hallenbädern. Oben ohne schwimmen oder Sünnelen sei in den Badis ohne weiteres erlaubt, das Tragen von Tangas und Microbikinis kein Problem, schreiben sie.

Bedeckte Brüste in Hallenbädern

In den Hallenbädern hingegen verlange das Personal eine «sportlichere Atmosphäre»: Badehose für alle sowie bedeckte Brüste bei Frauen. Die vier Politikerinnen forderten eine einheitliche, genderneutrale Regelung. «Alle sollen frei entscheiden dürfen, was sie von Badehose über Badekleid bis Burkini tragen möchten.»

Tobias Bernhard, Abteilungsleiter Badeanlagen beim Zürcher Sportamt,  konkretisiert auf Anfrage: Die Regelung werde bereits wie gefordert umgesetzt. «Es ist jeder Person erlaubt, im Schwimmbad das Bikinioberteil auszuziehen oder darauf im vornherein zu verzichten», sagt er. Bernhard stellt jedoch fest, dass in Hallenbädern das Bedürfnis bei Besucherinnen nach Oben-ohne-Baden sehr klein sei. 

Woher der Eindruck der vier Politikerinnen herrührt, weiss Bernhard nicht. Man sei der beschriebenen strengeren Praxis nachgegangen, habe aber keine Belege für ein entsprechendes Verhalten von Mitarbeitenden gefunden.