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Tödlicher Flixbus-Unfall in Zürich
Carunternehmen klagt gegen die Schweiz

Carunfall Sihlhochstrasse, Zürich, Autobahnende Zürich-Wiedikon, 16.12.2018, Foto Dominique Meienberg
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Im Dezember 2018 forderte ein schwerer Carunfall auf der Sihlhochstrasse in Zürich zwei Todesopfer. Das Bezirksgericht Zürich hat den Buschauffeur am Mittwoch wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung verurteilt. Er sei trotz Schnee und Eis auf der Strasse mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren, bevor der Car im Autobahnstummel in eine Wand krachte.

Nun ist bekannt: Das italienische Carunternehmen, das die Fahrt im Auftrag von Flixbus durchführte, hat die Schweizerische Eidgenossenschaft auf Schadenersatz verklagt. Das SRF-Regionaljournal Zürich-Schaffhausen berichtete zuerst darüber.

«Der Strassenabschnitt war zum Zeitpunkt des Unfalls nicht genügend gesichert. Aus unserer Sicht handelt es sich um einen Werkmangel, der mitursächlich für den Unfall war», sagt der Zürcher Anwalt und ehemalige AL-Kantonsrat Markus Bischoff, der das Carunternehmen Stav aus Mailand vertritt, auf Anfrage.

Der Autobahnstummel sei erst zwei Tage später mit Betonelementen von der Fahrspur getrennt worden. Seither passierte nichts mehr. Bischoff weist darauf hin, dass es an der gleichen Stelle im Jahr 2016 schon einmal zu einem schweren Unfall gekommen war.

Blick auf den Autobahnanschluss A3W der Sihlhochstrasse, am Dienstag, 18. Dezember 2018, in Zuerich. (KEYSTONE/Ennio Leanza)

Das Busunternehmen fordert deshalb Schadenersatz. Eine Summe will der Anwalt nicht nennen. Im Wesentlichen gehe es darum, dass die Schweiz für den beim Unfall zerstörten Bus haften soll.

Die Zivilklage ist laut Bischoff seit zweieinhalb Jahren beim Zürcher Obergericht hängig. Er geht davon aus, dass innerhalb des nächsten Jahres ein Entscheid fällt.

Zivilklagen können auf ein schriftlich erteiltes Urteil oder auf eine aussergerichtliche Einigung hinauslaufen, möglich ist aber auch eine öffentliche Gerichtsverhandlung.

Astra bestätigt Untersuchung

Die Klage richtet sich gegen den Bund, weil für die Nationalstrasse das Bundesamt für Strassen (Astra) zuständig ist. Dieses bestätigt auf Anfrage das laufende Zivilverfahren. In diesem werde untersucht, ob der Unfall vom Dezember 2018 in einem Zusammenhang mit einem allfälligen «Werkmangel» stehen könnte.

Nach dem Unfall hat das Astra beim Autobahnstummel einen Aufprallschutz und, parallel zur Fahrspur, eine Reihe von Betonblöcken aufgestellt. Diese stehen dort bis heute. Zwischen den Betonblöcken wurde eine Lücke belassen, damit Einsatzfahrzeuge von Polizei und Rettungsdiensten durchfahren und wenden können.