Ist das Burkagesetz unsinnig?
Nationalrat Balthasar Glättli findet, dass der Gegenvorschlag zum Verhüllungsverbot bereits im Gesetz steht. Wir überprüfen.
Balthasar Glättli, Fraktionschef Grüne, sagt:
«Was der Bundesrat vorschlägt, ist bereits geltendes Recht.»
Der Check: Der Nationalrat hat sich heute für einen indirekten Gegenvorschlag zur Burkainitiative ausgesprochen. Zwei Parteien, die nur selten paktieren, bekämpften diesen: die SVP und die Grünen. Die SVP findet, dass der Vorschlag des Bundesrates das Ziel der Initiative – ein generelles Verhüllungsverbot – nicht umsetzt. Die Grünen lehnen den Gegenvorschlag ab, weil das neue Bundesgesetz etwas regle, was bereits selbstverständlich sei. Doch stimmt das wirklich?
«Aufgrund des geltenden Rechts müssen gesichtsverhüllende Kleidungsstücke ... nicht geduldet werden.»
Der Gegenvorschlag zur Burkainitiative will Personen dazu verpflichten, ihr Gesicht zu zeigen, wenn sie identifiziert werden müssen. So zum Beispiel auf dem Migrationsamt oder beim Sozialamt. Wer dies nach einer wiederholten Aufforderung nicht tut, soll mit einer Busse von höchstens 10'000 Franken bestraft werden können.
Tatsächlich gibt es heute schon Gesetze, bei denen eine Identifizierung ausdrücklich vorgeschrieben ist, unter anderem beim Zoll oder im öffentlichen Verkehr. In einem Bericht des Bundesrates über die Situation der Muslime in der Schweiz, der 2013 veröffentlicht wurde, steht: «Aufgrund des geltenden Rechts müssen gesichtsverhüllende Kleidungsstücke im Verkehr mit Behörden und in öffentlich-rechtlichen Institutionen nicht geduldet werden.»
Welchen Mehrwert bringt das neue «Burkagesetz» also? «Es gibt viele behördliche Aufgaben, bei denen die Gesetze nichts zur Identifizierung sagen», schreibt das Bundesamt für Justiz auf Anfrage. In solchen Fällen könnten sich Personen unter Berufung auf die Religionsfreiheit weigern, das Gesicht zu enthüllen. Dann müsste in einem Rechtsverfahren geklärt werden, ob eine Behörde die Gesichtsenthüllung verlangen oder ob eine Person beispielsweise auch mit Fingerabdrücken identifiziert werden kann. Mit dem neuen Gesetz wäre der Fall eindeutig: Geht es um die Identifizierung, spielen religiöse Gründe eine untergeordnete Rolle, auch,wenn keine Identifizierungspflicht verankert ist.
Auch Justizministerin Karin Keller-Sutter musste zugeben, dass solche Fälle selten sind, aber eben doch möglich.
FDP-Nationalrat Matthias Jauslin sagte in der Debatte, dass der Bundesrat in der Kommission keine Vorfälle habe nennen können, die das neue Gesetz tangieren würde. Der Gegenvorschlag sei eine Scheinlösung von Problemen, die gar nicht existierten oder bereits geregelt seien. Auch Justizministerin Karin Keller-Sutter musste zugeben, dass solche Fälle selten sind, aber eben doch möglich.
Theoretisch würden die Bestimmungen zur Gesichtsverhüllung mit dem Gegenvorschlag verschärft werden. Balthasar Glättli hat aber wohl recht, wenn er sagt, dass sich in der Praxis kaum etwas ändern wird.
Fazit:
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