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Explosion in Nussbaumen
Bundesanwaltschaft ermittelt wegen fahrlässiger Tötung

Einsatzkraefte der Feuerwehr beim Markthof Nussbaumen nach einer Explosion in einer Tiefgarage und einem anschliessenden Brand in einem Hochhaus am Donnerstag, 13. Juni 2024 in Nussbaumen. Bei einer Explosion in der Tiefgarage eine Hochhauses ist am Donnerstagabend in Nussbaumen AG eine Person ums Leben gekommen. Nach der Explosion griff der Brand bis auf den ersten Stock des Wohnhauses über. Fünf Personen wurden verletzt. (KEYSTONE/Michael Buholzer)
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Die Bundesanwaltschaft hat das Verfahren zur Explosion in einer Tiefgarage in Nussbaumen AG von der Staatsanwaltschaft Baden AG übernommen und ermittelt unter anderem wegen fahrlässiger Tötung. Bei der Explosion von potentem Feuerwerk waren am 13. Juni zwei Männer gestorben.

Als Grund gibt die Bundesanwaltschaft (BA) ihre Zuständigkeit für Sprengstoffdelikte an, wie es einer Stellungnahme vom Freitag an die Medien heisst. «Die vorläufigen Auswertungen deuten auf ein gänzlich unbeabsichtigtes Fehlverhalten mit den gefährlichen Stoffen hin».

Gemäss BA läuft eine Strafverfahren gegen eine Person wegen der mehrfachen Widerhandlungen gegen das Sprengstoffgesetz, der mehrfachen fahrlässigen Tötung sowie der Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase ohne verbrecherische Absicht.

Zum Beschuldigten machte die BA keine näheren Angaben. Auch nicht, ob es sich um jenen Mann handelte, der nach der Explosion vorübergehend festgenommen worden war. Der 33-Jährige hatte sich bei den Einsatzkräften gemeldet und gesagt, er gehöre zu den Mietern des Hobbyraums, von dem die Explosion ausging.

Bei der Explosion starben ein 24-jähriger Schweizer und ein 43-jähriger Italiener, die sich laut einer früheren Mitteilung der Staatsanwaltschaft intensiv mit Pyrotechnik beschäftigten. Elf Personen erlitten leichte Verletzungen und es entstand grosser Sachschaden.

Enger Austausch von Bund und Kanton

Die BA sei «seit Beginn der Strafuntersuchung im engen Austausch mit der Staatsanwaltschaft Baden» gestanden, die das Verfahren eröffnet hatte, heisst es in ihrer Mitteilung. Die genannten Straftatbestände unterlägen sowohl kantonaler wie auch Bundesgerichtsbarkeit. In solchen Fällen erfolge jeweils eine Koordination zwischen Bund und Kanton.

Je nach Konstellation des Falles werde festgelegt, welche Behörde das Strafverfahren führe. Im Fall der Explosion von Nussbaumen sei in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Baden entschieden worden, dass «das durch die kantonale Staatsanwaltschaft eröffnete Verfahren bis zum Abschluss der ersten dringlichen und sichernden Massnahmen im Kanton verbleibt und danach von der BA weitergeführt wird.»

SDA/nlu