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Ex-Polizeichef von Guatemala
Sperisens Antrag auf Freilassung wird stattgegeben

Erwin Sperisen in der Berner Strafanstalt Witzwil.

Nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ihn bereits teilweise recht gegeben hatte, hat das Straf- und Massnahmenvollzugsgericht in Genf am Donnerstag entschieden, den wegen Beihilfe zum Mord verhaftete Ex-Polizeichef von Guatemala, Erwin Sperisen, am Montag aus der Haft zu entlassen.

Bereits im Juni hatte das EGMR eine Beschwerde von Sperisen gegen ein Urteil des Genfer Kantonsgerichts gutgeheissen. Er erhält von der Schweiz eine Entschädigung von rund 15'000 Franken, weil sein Recht auf ein unparteiisches Gericht verletzt wurde. Die Anwälte von Sperisen hatten als Konsequenz die unverzügliche Freilassung ihres Mandanten gefordert. Dieser sei ein Opfer der Schweizer Justiz und werde seit mehr als zehn Jahren seiner Freiheit beraubt.

Der schweizerisch-guatemaltekische Doppelbürger hatte geltend gemacht, dass die Präsidentin der Beschwerdekammer des Genfer Berufungsgerichts befangen gewesen sei. Dieses Gericht hatte Sperisen im April 2018 wegen Gehilfenschaft zu Mord in sieben Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt. Das Urteil wurde im November 2019 vom Bundesgericht bestätigt.

Mehrere Prozesse

In einem ersten Prozess war Sperisen von der Genfer Justiz 2015 zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt worden, wogegen er teilweise mit Erfolg rekurriert hatte. Im Herbst 2017 wurde er mit elektronischer Fussfessel in den Hausarrest entlassen.

Doppelbürger Erwin Sperisen als Polizeichef auf dem Zentralfriedhof von Guatemala-Stadt (5. August 2005).

Im April 2018 wurde Sperisen im zweiten Anlauf vom Genfer Kantonsgericht zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt – wegen Gehilfenschaft zu Mord in sieben Fällen. Es ging um eine Operation vom September 2006 in Guatemala, mit der die Kontrolle über ein Gefängnis zurückerlangt werden sollte. Dabei starben sieben Häftlinge.

SDA