Geldwäschereiskandal in der SchweizEx-Diktatorentochter erhält Teil der beschlagnahmten Gelder zurück
Das Bundesstrafgericht hat die Einziehung von 293 Millionen Dollar der Usbekin Gulnora Karimova verfügt. Weitere rund 70 Millionen Dollar werden der Firma Takilant zurückerstattet.
![Sie liebte das Rampenlicht und mischte in der usbekischen Wirtschaft mit: Gulnara Karimowa.](https://cdn.unitycms.io/images/2Vnus-rGarT87bqsf7Nvrn.jpg?op=ocroped&val=1600,1067,1000,1000,0,0&sum=8V-QqLcwp_M)
Wie das Bundesstrafgericht in einer Medienmitteilung vom Mittwoch schreibt, sei nicht bewiesen, dass die 70 Millionen Dollar, die der Firma Takilant zurückerstattet wird, von verbrecherischer Herkunft seien. Gulnara Karimowa, die Tochter des ehemaligen usbekischen Diktators, ist deren wirtschaftliche Berechtigte. Die Verfügung erging in einem Teilbereich des Geldwäschereiverfahrens im Zusammenhang mit der Bestechlichkeit der früheren Assistentin Karimowas.
Die Bundesanwaltschaft (BA) verurteilte die Frau am 22. Mai 2018 mittels Strafbefehl wegen Urkundenfälschung und Geldwäscherei. Im Rahmen desselben Strafbefehls ordnete die BA die Einziehung von Vermögenswerten im Wert von über 555 Millionen Dollar auf fünf Konten zweier Schweizer Banken an.
Die Gesellschaft Takilant erhob als Inhaberin von zwei der erwähnten Bankbeziehungen, deren wirtschaftlich Berechtigte Karimowa war, Einsprache gegen den oben erwähnten Strafbefehl. Die diese Gesellschaft betreffende einzuziehende Summe betrug über 350 Millionen Dollar.
Das Gericht ist zum Schluss gekommen, dass ein Grossteil dieser Summe einzuziehen ist, da sich mehrere der Beteiligten, so auch Karimowa und ihre Assistentin, der qualifizierten bandenmässigen Geldwäscherei schuldig gemacht hatten.
Eine Vielzahl klarer und übereinstimmender Indizien würden dafür sprechen, dass sowohl die Vortaten der Bestechlichkeit als auch die faktische Funktionärsstellung von Karimowa den Tatsachen entsprechen. Das Gericht verfügte deshalb die Einziehung von über 293 Millionen Dollar. (Verfügung SK.2020.49 vom 17.12.2021)
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Anwalt: «Misserfolg für die BA»
Der Anwalt von Karimowa bezeichnete den Entscheid des Bundesstrafgerichts in einer Mitteilung als «Misserfolg» der BA bei ihrem Versuch, von der «willkürlichen Inhaftierung» seiner Mandantin in Usbekistan zu profitieren, «um ihr gesamtes Vermögen zu konfiszieren».
Karimowas Anwalt weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass das Bundesstrafgericht seiner Mandantin «in einem weiteren wesentlichen Punkt» Recht gebe, indem es alle usbekischen Urteile zurückweise. Dies, weil die Richter in Bellinzona «nicht in der Lage waren, die minimale Einhaltung der Grundrechte unserer Mandantin vor den Richtern in Taschkent zu überprüfen.
SDA
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