Urteil des Europäischen GerichtshofsEU stellt Ungarn an den Pranger
Die Regierung Orban steht wegen des unbefristeten Notstandsgesetzes und des Umgangs mit Asylbewerbern in der Kritik.
Es ist nicht einfach, den Überblick über die Verfahren gegen das EU-Mitglied Ungarn zu behalten. Diesmal ging es vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) um vier Asylsuchende aus dem Iran beziehungsweise aus Afghanistan, die über die Türkei, Bulgarien und Serbien nach Ungarn gekommen waren. Die Behörden dort halten die vier Männer in einem Containerlager im Grenzgebiet zu Serbien fest. Für die Richter in Luxemburg ein klarer Verstoss gegen EU-Recht.
Gegen das berüchtigte ungarische Transitlager Röszke läuft ein weiteres Verfahren vor dem EuGH. Die EU-Kommission hat das Land im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens verklagt, weil die Lager nach Ansicht Brüssels grundsätzlich gegen EU-Recht verstossen. Am Donnerstag debattierte das EU-Parlament zudem über das Notstandsgesetz, das von der Regierung wegen der Corona-Krise verhängt worden ist. Anders als in anderen EU-Staaten hat Regierungschef Viktor Orban sich die Sondervollmachten vom Parlament unbefristet gewähren lassen.
Gummiparagraph gegen Kritiker
«In der EU beginnen wir jetzt eine neue Phase, wo bestimmte Massnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit schrittweise gelockert werden», sagte EU-Justizkommissarin Vera Jourova. Dies sei umso wichtiger in Ungarn, da dort eine Befristung fehle. Brüssel wollte bisher gegen das ungarische Notstandsgesetz nicht einschreiten. «Der Fall Ungarn schürt besondere Sorgen», sagte Jourova nun. Die Massnahmen seien nicht nur unbefristet, sondern weitreichender als in anderen Ländern. Jourova verwies auf einen Gummiparagraphen, wonach die Verbreitung von Falschnachrichten mit Gefängnis bis zu fünf Jahren bestraft werden kann.
Ungarn sei keine Demokratie mehr, urteilte diese Woche die regierungsunabhängige NGO Freedom House. Am Mittwoch hat die ungarische Polizei unter anderen einen Aktivisten der liberalen Oppositionspartei Momentum in der Kleinstadt Gyula vorübergehend festgenommen, nachdem dieser auf Facebook den Gesundheitsminister für seine Anweisung kritisiert hatte, in Regionalspitälern 30’000 Plätze für Corona-Patienten freizumachen. Die Anweisung soll dazu geführt haben, dass unzählige Pflegebedürftige auf die Strasse gestellt werden mussten.
Orban unbeeindruckt
Regierungschef Orban zeigt sich von der Kritik aus Brüssel bisher unbeeindruckt. Die vier Asylbewerber, die vom EuGH nun mit ihrer Klage recht bekommen haben, halten sich nach ungarischer Darstellung freiwillig in der Transitzone zu Serbien auf. Der EuGH wertet die Verwahrung der vier Männer eindeutig als Haft. Die Bedingungen in der Transitzone seien einem Freiheitsentzug gleichzusetzen. Insbesondere, weil die betreffenden Personen die Transitzone aus eigenen Stücken rechtmässig in keine Richtung verlassen könnten. Das ungarische Gericht hatte die Gesuche der vier Asylbewerber mit der Begründung abgewiesen, diese seien über den sicheren Drittstaat Serbien eingereist.
Serbien lehnte es jedoch ab, die vier Männer zurückzunehmen, worauf Ungarn für die Rückführung Afghanistan beziehungsweise den Iran als Zielland einsetzte. Doch auch so müssten die vier Asylbewerber bei einer Rückkehr über Serbien mit Sanktionen rechnen. Die vier Männer könnten die Transitzone nicht über Serbien verlassen, weil dies von den serbischen Behörden als rechtswidrig angesehen würde, so die Richter am EuGH. Gleichzeitig würden die Asylbewerber nach einer Ausreise aus der Transitzone jegliche Aussicht auf Anerkennung als Flüchtlinge in Ungarn verlieren.
Es sei nach EU-Recht zwar möglich, Asylbewerber im Grenzgebiet festzuhalten. Dies allerdings nur für vier Wochen. Die Inhaftierung sei ohne Angabe von Grund und ohne Einzelfallprüfung erfolgt.
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