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EU kommt der Schweiz trotz Abstimmungen nicht entgegen

Ja-Plakat zur Abstimmung über die EU-Waffenrichtlinie in Oberengstringen ZH. (Archiv)
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Brüssel hat das Ja zum Waffengesetz und zur AHV-Steuervorlage begrüsst. Dies zeige, dass die Schweiz ihr Engagement in Europa fortführen wolle, sagte der Chefsprecher der EU-Kommission am Montag in Brüssel. Mehr Flexibilität Brüssels beim institutionellen Rahmenabkommen dank den EU-freundlichen Abstimmungen lehnte er jedoch ab.

Die EU-Kommissionen haben schon vor den Abstimmungen vom Sonntag mehrfach klar betont: «Wir warten, wir hoffen, dass der Bundesrat das Rahmenabkommen gutheissen wird, das die Unterhändler der EU und der Schweiz im letzten November fertig verhandelt haben.»

Man sehe nicht, «was man da noch verhandeln könnte». Diese Position werde im Übrigen von allen EU-Staaten unterstützt. Nun bestünde die Möglichkeit, das Abkommen bis Ende Sommer unter Dach und Fach zu bringen.

In der Schweiz hingegen wird von verschiedener Seite gefordert, mit der EU über das Rahmenabkommen nachzuverhandeln oder zumindest ein Zusatzprotokoll zu verabschieden, in dem gewisse Punkte verdeutlicht werden sollen.

Waffengesetz und Steuervorlage

Zum angenommenen Waffengesetz – der schweizerischen Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie – sagte der Sprecher, nun könnten Schweizer Bürgern weiterhin ohne Hindernisse frei in der EU herumreisen.

Denn übernimmt die Schweiz nicht alle Schengen relevanten Rechtsentwicklungen in der EU – und die EU-Waffenrichtlinie gehört dazu – wird das Schengen-Abkommen aufgekündigt. So sieht es das Abkommen selbst vor.

Auf die Frage, ob die Schweiz dank der Annahme der AHV-Steuervorlage nun von der grauen Liste der Steueroasen gestrichen würde, meinte der Sprecher, dies liege in der Kompetenz der EU-Staaten.

SDA/sep