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Erster Erfolg für Microlino vor Gericht in Deutschland

Wim Oubuter und Sohn Merlin mit dem neuen Microlino.
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Liebevoll wird das Elektroauto der Familie Oubouter auch Knutschkugel genannt. Das E-Mobil Microlino aus Küsnacht lehnt sich an die legendäre Isetta an, ein Rollermobil der italienischen Firma Iso Rivolta aus den 50-Jahren. Das «Mittelding zwischen Auto und Töff» erreicht eine Maximalgeschwindigkeit von 90 Kilometern pro Stunde und hat eine Reichweite von bis zu 120 Kilometern. Ausgeliefert an Kunden ist jedoch noch kein Fahrzeug.

Lange Zeit sah es gut aus für das Projekt der Küsnachter. Die Produktion lief an, viele Autofans interessierten sich für das Minimobil. Doch dann kamen die Schwierigkeiten. Der für Frühjahr geplante Auslieferungsstart musste verschoben werden.

Der Grund: Rechtsstreitigkeiten mit dem deutschen Autohersteller Artega. Dieser hatte die italienische TMI übernommen, welche den Microlino gefertigt hätte. Der Besitzer von Artega wiederum wollte ein Konkurrenzprodukt auf den Markt bringen, das noch besser sei als der Microlino. Der Titel des Autos bei Artega: Karolino. Das Aussehen bis jetzt: Praktisch identisch. Die Küsnachter Unternehmer fühlten sich kopiert, die deutschen Automobilhersteller wollten den Karolino einfach als deutlich verbessertes Produkt sehen.

Messeauftritt Ja oder Nein?

Nun hat Microlino gerichtlich ein einstweiliges Werbeverbot erwirkt, wie Microlino-Chef Wim Ouboter auf Anfrage dieser Zeitung bekanntgibt. Wegen des Urteils des Oberlandesgerichts München kann Artega den Karolino auf der Automesse IAA in Frankfurt nicht zeigen, die Mitte September beginnt – so zumindest die Schlussfolgerung der Microlino-Macher. Die IAA gilt als eine der grössten und international bedeutendsten Fachmessen.

Wim Ouboters Sohn Merlin erklärt, was zum Urteil führte, das bisher erst mündlich eröffnet wurde: «Das Gericht hat anerkannt, dass der Microlino über die notwendige wettbewerbliche Eigenart verfügt.» Dies obwohl das Design des Microlinos nur in der Schweiz geschützt war. «Bei Microlino handelt es sich um ein eigenständiges Projekt, das über den nötigen Bekanntheitsgrad verfügt, obwohl es noch nicht auf dem Markt ist», sagt Ouboter weiter. Das Gericht habe auch den ähnlichen Namen «Karolino» und «Microlino» kritisiert. «Wir haben in allen Punkten Recht bekommen», betont Merlin Ouboter.

Artega widerspricht

Bei Artega sieht man die Situation etwas anders. Zwar widerspricht Firmenchef Klaus Frers den Grundzügen des Urteils nicht, zieht aber in einer Stellungnahme am Montagabend ganz andere Schlussfolgerungen.

«Aus Sicht von Artega hat die Entscheidung des Oberlandesgerichts München keine Auswirkungen auf den geplanten Karolino, da dieser ohnehin - wie immer geplant - deutlich vom Vorseriendesign des Microlinos abweichen wird», sagt Frers gegenüber dieser Zeitung. Die Idee, das Urteil führe zu einem Verbot des Karolinos, entbehrten genauso jeglicher Grundlage wie die Schlussfolgerung, dass eine IAA-Teilnahme von Artega nicht möglich sei.

Das Urteil nimmt man aber offenbar trotzdem ernst: So hat Artega die Bilder des Karolinos – jenes Vorserienmodells, das dem Microlino zum Verwechseln ähnlich sieht – am Montagabend von seiner Internetseite entfernt.

Verhandlungen laufen

Wim Ouboter gibt sich trotz der Auseinandersetzung zuversichtlich: «Wir verhandeln zur Zeit mit Artega, da wir nun einen wesentlich besseren Stand haben». Man wolle wenn möglich vor der IAA eine finale Lösung erarbeiten, weil der Artega-Chef «unbedingt an der IAA ausstellen möchte».

Frers seinerseits gibt sich ebenfalls gesprächsbereit, das ursprünglich gemeinsame Projekt noch voranzutreiben: «Artega ist daran interessiert, die Kooperation zur Herstellung des Microlinos mit Micro fortzusetzen und hat Micro entsprechende Vorschläge unterbreitet.»