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AboGeldblog: Steuerliche Nachteile
Erst die Negativzinsen, dann die Steuern

Fiese Doppelbelastung: Negativzinsen dürfen in der Steuererklärung nicht als Schuldzinsen abgezogen werden.
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Leider gehöre ich zu den Leuten, die das Pech haben, dass sie Negativzinsen zahlen müssen und von der Bank geschröpft werden. Schon lange frage ich mich, wie es diesbezüglich steuerlich ist: Kann ich die Negativzinsen im nächsten Jahr wenigstens in der Steuererklärung als Schuldzinsen in Abzug bringen? Immerhin zahle ich diese Negativgebühren ja real. Leserfrage von D.R.

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