Medienkonferenz mit Maurer und Stocker In der dritten Runde werden auch junge Firmen zum Zug kommen
In der dritten Runde gelten für Gesuche neue Rahmenbedingungen. Derzeit läuft die Auszahlung der zweiten Runde der Corona-Entschädigungen - und die läuft gut.
Das Wichtigste in Kürze:
Bundesrat Ueli Maurer und der Zürcher Finanzdirektor Ernst Stocker treten am Dienstag in Zürich gemeinsam vor die Medien. An ihrer Seite ist auch Basilius Scheidegger, Chef der Finanzverwaltung. Thema ist das Härtefallprogramm.
Derzeit läuft die Auszahlung der zweiten Runde der Gesuche.
Die meisten Gesuche kommen von Restaurants. Auch Hotels, Reisebüros und Eventbetriebe sind betroffen.
Derzeit dauert landesweit im Schnitt drei Wochen von der Gesuchprüfung bis zur Auszahlung.
13 Prozent der Gesuche werden abgelehnt.
Im April startet die dritte Runde der Härtefallgesuche. Für diese werden neue Höchstgrenzen und Anspruchsberechtigungen gelten.
Ende
Die Medienkonferenz ist beendet
Credit Suisse
Fragerunde: Sorgen Sie sich nach dem Skandal in der Credit Suisse um den Finanzplatz? Maurer: «Nein, ich würde auch noch nicht von einem Skandal reden. Aber es ist nicht gut. Die Boni sind in den Banken relativ hoch, dann sind die Leute bereit, hohe Risiken einzugehen.»
Auch jüngere Firmen werden Geld bekommen
Dritte Runde: Sobald der Bund definitiv über die neuen Bezugsbedingungen beschlossen habe, werde eine dritte Verteilungsrunde gestartet. Ernst Stocker sagt: «In der dritten Runde werden auch junge Firmen zum Zug kommen.» Stocker rechnet mit der zweiten Hälfte April. Geändert werde das Gründungsdatum. Bisher gilt für Firmengründungen der 20. März 2020, alle jüngeren Firmen sind nicht bezugsberechtigt. Neu werde wahrscheinlich der 30. September 2020 akzeptiert. Zudem werden wohl auch Firmen zugelassen, die bis zum 29. Februar 2020 keine Umsatzzahlen vorweisen können. Die Finanzverwaltung werde das Online-Anmeldeformular entsprechend anpassen, kündigte Stocker an.
Offene Betreibungen
Ablehnungsgründe: Betriebe die weniger als 40 Prozent Umsatzrückgang hatten oder unvollständige Unterlagen eingereicht hatten. Häufig hatten gesuchsstellende Firmen ihren Geschäftssitz in anderen Kantonen, oder dann hatten sie offene Betreibungen von Sozialversicherungsbeiträgen. Es gab auch Firmen, deren Umsatzeinbrüche keinen direkten Zusammenhang mit den behördlich angeordneten Corona-Schutzmassnahmen hatten. Rekurse gegen die Ablehnung sind möglich.
Beiträge wurden auch gekürzt
Stocker hat ein dickes Buch mit 60 Seiten im Büro, welches zeigt, wer Geld erhalten hat. Darunter sind sehr unterschiedliche Firmen, die sehr unterschiedlich hohe Beträge bekommen haben. Abgelehnt wurden Gesuche zum Beispiel von Firmen, welche ihren Hauptsitz nicht im Kanton Zürich haben. Basilius Scheidegger, Chef der Finanzverwaltung, übernimmt das Wort. Die meisten Gesuche stammten von Restaurants und von Reisebüros und Eventbetrieben. Auch Läden, Boutiquen, Ladenketten, Fitnesscenter und Yoga-Center seien darunter. Auch viele flughafennahe Betriebe seien auf Unterstützung angewiesen. Total wurden in der zweiten Zuteilungsrunde gut 4000 Gesuche bewilligt. Die meisten hätten um à-fonds-perdu-Beiträge gebeten. Bisher sei 73 Firmen der Maximalbetrag von 750000 Franken zugesprochen worden. In den meisten Fällen (2500) liege der Betrag unter 100000 Franken. In knapp 800 Fällen musste der nachgesuchte Betrag gekürzt werden, da sonst die Firmen überentschädigt wären. Insgesamt machten die Kürzungen gut 84 Millionen Franken aus.
14 Prozent abgelehnt
Zu den abgewiesenen Gesuchen: «Wir wollen die Leute nicht plagen, aber die Kontrolle muss sein.» Etwa 14 Prozent der Gesuche wurde abgelehnt. Ein Teil der Gesuchssteller werde wohl dagegen rekurrieren. Weitere 13 Prozent oder in absoluten Zahlen 846 Gesuche seien noch pendent. Bei ihnen brauche es weitere vertiefte Abklärungen. Meist handle es sich um Gesuche in denen überdurchschnittlich hohe Beträge gefordert würden.
»Viele können sich gar nicht mehr verschulden»
Stocker übernimmt wieder. Sein Zwischenstand: Drei Viertel der Gesuche aus der zweiten Tranche sind bereits bearbeitet und schon ausbezahlt. Die meisten wollen à-fonds-perdu-Beiträge. Viele Gesuchsstellerinnen und Gesuchssteller können sich nicht weiter verschulden. Ihnen bleibt zur Rettung nur noch Hilfe aus dem Härtefallfonds.
»Es wird zuviel über Gesundheit diskutiert»
Die Krise werde total 60 bis 70 Milliarden Franken kosten, sagt Maurer. Die Frage sei, wie man diese Schulden wieder abzahlen wolle. Die wirtschaftlichen Folgen werde die Schweiz 15 bis 20 Jahre beschäftigen. «Aus meiner Sicht wird etwas zuviel über die Gesundheit gesprochen. Denn die Kinder, die jetzt zur Schule gehen, werden diese Krise abarbeiten.»
Gefahr von Missbrauch ist hoch
«Es gibt viele Schlaumeier, die es auch versuchen, ohne die Bedingungen zu erfüllen», sagt Maurer. Lob für Stocker: Drei Wochen bis zur Auszahlung sei eine gute Leistung, in Anbetracht des hohen Missbrauchspotenzials.
Bald Nachtragskredit
Der Bund stellt 10 Milliarden Franken zur Verfügung. Im Juni werde mit grosser Wahrscheinlichkeit ein weiterer Nachtragskredit nötig sein. 6 Milliarden Franken sind vorgesehen für Betriebe mit 5 Millionen Umsatz. 3 Milliarden sind für grössere Firmen.1 Milliarde Franken ist Reserve vor allem für Tourismusbranche und die städtische Hotellerie vorgesehen. Es laufe aus Sicht des Bundes mit der Geldverteilung und der Gesuchsbearbeitung in den Kantonen sehr gut, lobt Bundesrat Maurer. Inzwischen seien von den 10 Milliarden die Hälfte gesprochen und wohl auch ausbezahlt. Vom Gesuch bis zur Auszahlung dauere es im Schnitt 3 Wochen.
Kantone in der Verantwortung
«Nach anfänglichen Schwierigkeiten läuft das Härtefallprogramm wie geschmiert, wie man es vom Züri-Leu erwartet», sagt Stocker. Er übergibt das Wort an Bundesrat Maurer. «Mit dem Programm können wir die Situation stabilisieren.» Arbeitslosigkeit sei relativ stabil geblieben. In der Verantwortung sieht er die Kantone.
Es geht los
Bundesrat Ueli Maurer und Regierungsrat Ernst Stocker betreten den Raum. Maurer mit weisser Atemschutzmaske und Stocker mit einer schwarzen. Stocker ergreift als Hausherr als erster das Wort.
Die Ausgangslage
Im Kanton Zürich sind bisher Härtefallgesuche von rund 4500 Firmen, hauptsächlich aus der Gastro-, der Event und der Reisebranche, bewilligt worden. In einer ersten Runde berücksichtigte der Kanton rund knapp 500 Firmen und zahlte diesen im Februar rund 100 Millionen Franken an A-fonds-perdu-Beiträgen und rückzahlbaren Darlehen aus.
In einer zweiten Tranche hat der Kanton bis jetzt weitere rund 4000 Härtefallgesuche im Umfang von 475 Millionen Franken bewilligt. Inzwischen hat der Kantonsrat den Kredit so weit aufgestockt, dass dieses Geld vollständig ausbezahlt werden kann. Total stehen mit den Bundesgeldern für Zürcher Firmen rund 2 Milliarden Franken zur Verfügung.
Die Bedingungen, die zum Bezug von Härtefallgeld berechtigen, werden vom Bund festgelegt, und der Regierungsrat hat sich verpflichtet, diese im Kanton Zürich anzuwenden. Gegenwärtig gelten Firmen als Härtefall, die mindestens 40 Tage behördlich geschlossen wurden oder die durch Corona eine Umsatzeinbusse von 40 Prozent oder mehr erlitten haben.
Für grosse Firmen mit mehr als 5 Millionen Franken Umsatz pro Jahr wird die Härtefallhilfe ganz vom Bund übernommen. Für kleinere Firmen beträgt der Kostenschlüssel 70 Prozent (Bund) und 30 Prozent (Kanton).
Bisher kein Anrecht auf die Hilfe hatten Firmen, die nach März 2020 gegründet worden sind, und auch solche, die keine Umsatzzahlen aus vergangenen Jahren vorlegen können. Bundesrat Ueli Maurer und Regierungsrat Ernst Stocker (beide SVP) haben schon mehrfach Lösungen für diese Firmen angekündigt. Es ist anzunehmen, dass diese heute Dienstag präsentiert werden.
Zudem könnten Stocker und Maurer heute Dienstag eine dritte Gesuchsrunde ankündigen für Firmen, welche in den ersten beiden Runden abgewiesen worden sind oder welche diese verpasst haben.
Fehler gefunden?Jetzt melden.