Kolumne «Ertappt»Er parkierte so schlecht, dass der Bahnverkehr gestört wurde
Ein 52-Jähriger hat sein Auto beim Bahnhof Horgen auf den falschen Parkplatz gestellt. Die Konsequenzen sind ziemlich heftig.
Es gibt schon ziemlich skurrile Strafbefehle. Auch solche, die eigentlich ganz harmlos klingen. Wie der eines 52-Jährigen, der seinen BMW-SUV an einem Juni-Wochenende im letzten Jahr am Bahnhof Horgen deponiert hatte. Dummerweise stellte er seinen Wagen auf einen privaten Parkplatz beim Spar-Gebäude. Noch blöder, dass es ausgerechnet ein SBB-Parkplatz war. Abholen tat er sein Auto erst am nächsten Tag. Na gut, das kann man mit einer Busse klären, wäre wohl der erste Gedanke. Warum also der Strafbefehl, der doch grössere Konsequenzen hat?
Der Mann hatte sich ganz einfach einen sehr schlechten Parkplatz ausgesucht – und wohl ziemlich miserabel parkiert. Sein Wagen ragte gemäss Strafbefehl «minim in das Bahnprofil eines Nebengleises» beim Bahnhof Horgen. Dadurch soll es für Rangierlokomotiven, die das Gleis offenbar als Einzige nutzen, nicht mehr möglich gewesen sein, durchzukommen. Hätte der Mann seinen BMW also etwas besser parkiert, wäre er wohl mit einer Busse davongekommen. Vermutlich schauten die Verantwortlichen ganz genau hin, als sie den illegal abgestellten Wagen bemerkten.
Der Beschuldigte wird gemäss Strafbefehl der Übertretung des Eisenbahngesetzes und der Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen, verurteilt. Letzteres ist ein Straftatbestand, dessen sich in der Regel Autofahrer schuldig machen, die ungewollt auf den Gleisen stehen bleiben, weil sie von Bahnschranken eingeschlossen werden. Der 52-Jährige wird mit einer bedingten Geldstrafe von 15 mal 210 Franken bestraft. Der hohe Tagessatz ist auf seine Vermögensverhältnisse zurückzuführen. Für die bedingte Strafe gilt eine zweijährige Probezeit. Eine Busse über 600 Franken sowie 800 Franken Gebühren muss er bezahlen.
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