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Meinung

Kolumne «Ertappt»
Er hortete die Pyros im Kinderzimmer

Kurioses aus der Welt der Justiz.

Die Eltern des jungen Mannes müssen einen gehörigen Schock erlitten haben. Um 6.30 Uhr stürmte die Polizei ihr Haus in Erlenbach. Der Grund war beim 21-jährigen Sohn zu suchen. In dessen Kinderzimmer fanden die Polizisten diverse Gegenstände, die ihn entweder als begeisterten Feuerwerker oder als Ultra auszeichnen.

Ultra? Das ist die Sorte Fussballfans, die meinen, sogenannte Pyros gehören zu ihrer Art von Fussballkultur. Dass die Dinger illegal und gefährlich sind, ist ihnen egal. Im Kleiderschrank des jungen Mannes fanden die ausgerückten Polizisten einen sogenannten Polenböller (auch als Petarda Blyskowa bekannt). Solche Dinger sind eigentlich verpönt, spätestens seit ein FCZ-Fan wegen eines in der Hand explodierten Böllers mehrere Finger verloren hat.

Die Polizei beschlagnahmte weiter «sechs Bengalfeuer, einen Rauchgenerator und eine Handfackel», was dann doch schon starke Indizien sind, dass es sich bei dem 21-Jährigen um einen Fussballfan handelt. Wieso die Polizei auf ihn kam, geht aus dem rechtskräftigen Strafbefehl nicht hervor. Ebenso wenig, ob er es mehr mit dem selbst ernannten Stadtclub oder den Grashüpfern hält.

Die Polizei nahm den Beschuldigten auf den Posten mit, gegen Abend wurde er wieder entlassen. Weil er für den Böller keinen Erwerbsschein hatte, wird er wegen Vergehen gegen das Sprengstoffgesetz verurteilt. Die restlichen Bengalos oder Pyros bringen ihm eine Übertretung des Sprengstoffgesetzes ein. Die Staatsanwaltschaft brummt dem 21-Jährigen eine bedingte Geldstrafe von 14 mal 30 Franken auf. Da der Mann bisher offenbar unbescholten war, gilt nur eine zweijährige Probezeit. Eine Busse von 400 Franken muss der Beschuldigte bezahlen, ebenso die Gebühren, die 1000 Franken betragen.