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Meinung

Kolumne «Ertappt»
Er betrügt, hortet Marihuana und zieht illegale Waffen

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Hohe Strafen haben in der Regel eine abschreckende Wirkung auf Kriminelle. Vor allem wenn sie bedingt ausgesprochen wurden, dem Betroffenen also noch eine Chance geben. Bei einem 44-Jährigen aus Stäfa scheint das nicht so recht geklappt zu haben.

Der Mann wurde in Winterthur zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt. Dennoch landete er 2018 und 2020 erneut auf dem Polizeiposten. Das erste Mal nach einer Polizeikontrolle in Oetwil. Er hatte Marihuana dabei. Die Polizei führte anschliessend eine Hausdurchsuchung durch und fand exakt 77,7 Gramm Marihuana. Im Mai 2020 fand erneut eine Hausdurchsuchung statt. Dieses Mal kamen satte 1066 Gramm zum Vorschein. Teilweise hatte der Mann das Gras gekauft, teilweise selbst angebaut.

Damit nicht genug. Im April 2018 hatte der Mann bei einem Restaurant in Stäfa eine verbale Auseinandersetzung mit einem Kontrahenten. Dabei zog er einen sogenannten Teleskopschlagstock, der in der Schweiz illegal ist. Nicht zuletzt verschwieg er dem Betreibungsamt, dass die Polizei bei ihm bei der ersten Hausdurchsuchung 5000 Franken Bargeld beschlagnahmt hatte. Das Betreibungsamt stellte ihm Schuldscheine über 46’266.50 Franken aus. Den grössten Teil machte eine Rechnung aus Winterthur, wohl in Zusammenhang mit der Vorstrafe, aus, rund 44’000 Franken schuldete er der Stadt. Hätte er die 5000 Franken erwähnt, wären die Schuldscheine tiefer ausgefallen.

Der 43-Jährige wird wegen Pfändungsbetrug sowie Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Waffengesetz verurteilt. Er kassiert eine unbedingte Geldstrafe von 150 mal 60 Franken, muss die 9000 Franken also bezahlen. Dazu kommen eine Busse über 500 Franken sowie Gebühren über 2564 Franken. Immerhin wird die Freiheitsstrafe nicht widerrufen, dem Gefängnis entgeht der Mann vorerst.