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Digitale Ablage von Gesundheitsdaten
Bundesrat will staatliche Lösung fürs Patienten­dossier

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In Kürze:
  • Der Bundesrat plant Gesetzesänderungen für das elektronische Patientendossier (EPD).
  • Das EPD soll automatisch eröffnet werden, ausser man widerspricht explizit.
  • Bisher haben nur rund 72’000 Menschen ein EPD eröffnet.
  • Die technische Infrastruktur soll künftig vom Bund bereitgestellt werden.

Bisher harzt es mit dem elektronischen Patientendossier (EPD). Nun will der Bundesrat dem Dossier mit Gesetzesänderungen zum Durchbruch verhelfen. Neu soll das Dossier automatisch eröffnet werden – sofern man sich nicht wehrt. Und die Infrastruktur will der Bund zur Verfügung stellen. Das werde dem EPD den nötigen Schwung geben, sagte Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider vor den Medien.

Doch was ist das EPD genau? Und was verspricht sich der Bundesrat von den Änderungen? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Wozu dient das elektronische Patientendossier?

Der Nutzen sei offensichtlich, sagte Baume-Schneider. Das zeigten auch Erfahrungen in anderen Ländern. Das EPD soll die Sicherheit, Qualität und Effizienz von medizinischen Behandlungen verbessern. Im Dossier können alle wichtigen medizinischen Informationen und Daten zur Gesundheit einer Person abgelegt werden. Einsehen dürfen die Daten die Patienten selbst und Gesundheitsfachpersonen. So weiss etwa das Spital, was der Hausarzt gemacht hat – und umgekehrt. Damit lassen sich Doppelspurigkeiten vermeiden.

Wie viele Menschen haben schon ein EPD?

Die Basis für das elektronische Patientendossier hatte das Parlament bereits 2015 geschaffen. Im Jahr 2021 begann dessen Einführung. Doch ein grosser Teil der Bevölkerung hat nach wie vor kein EPD. Bisher haben lediglich rund 72’000 Personen eines eröffnet – dies entspricht weniger als einem Prozent der Bevölkerung. Sie selbst habe ein EPD, sagte Baume-Schneider. «Aber es war nicht so einfach.» Nun will der Bundesrat dem Dossier mit Gesetzesänderungen zum Durchbruch verhelfen. Im nächsten Frühjahr will er dem Parlament die Botschaft vorlegen, 2028 soll das neue Gesetz in Kraft treten.

Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider will dem elektronischen Patientendossier zum Durchbruch verhelfen.

Wie kommt man zu einem EPD?

Heute müssen Patientinnen und Patienten das EPD bei einem von acht Anbietern eröffnen, den sogenannten Stammgemeinschaften. In mehreren Kantonen gehört die Post zu den Anbietern. Sie sieht darin für sich ein Zukunftsgeschäft. Künftig soll das EPD nun automatisch erstellt werden, ohne dass man es explizit beantragen muss. Für den Zugang zum Dossier soll die staatliche E-ID genutzt werden, die voraussichtlich ab 2026 ausgestellt wird. 

Wird das elektronische Patientendossier obligatorisch?

Nein, es bleibt freiwillig. Der Bundesrat schlägt ein Opt-out-Modell vor: Wer kein elektronisches Dossier möchte, muss beim Wohnsitzkanton Widerspruch anmelden. Das hatte der Bundesrat bereits letztes Jahr entschieden. 

Werden Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, Daten einzutragen?

Ja. In Zukunft soll das EPD überall verbindlich eingesetzt werden. Neben den Spitälern und Pflegeeinrichtungen werden neu auch ambulante Leistungserbringer wie Ärztinnen, Apotheker, Physiotherapeutinnen und Chiropraktiker verpflichtet, das EPD anzuwenden und alle behandlungsrelevanten Daten einzutragen. Allerdings soll es Übergangsfristen geben. Heute sind laut dem Bund 226 Spitäler (82%) und 835 Pflegeheime (57%) dem EPD angeschlossen. Die meisten Arztpraxen machen dagegen noch nicht mit: Lediglich 3147 (18%) tragen Daten ein.

Warum will der Bundesrat eine staatliche Lösung?

Derzeit haben alle acht EPD-Anbieter ihre eigene technische Infrastruktur, was für Probleme sorgte. Neu soll die Infrastruktur als einheitliche Plattform durch den Bund zur Verfügung gestellt werden. In der Vernehmlassung habe eine Mehrheit der Parteien und Akteure die dezentrale Struktur kritisiert, schreibt der Bundesrat. Im Detail seien die Zentralisierungswünsche allerdings stark auseinandergegangen. Nun hat der Bundesrat entschieden, die technische EPD-Infrastruktur zur Bundesaufgabe zu erklären. Er will sie mittels einer Ausschreibung beschaffen. Die Betriebskosten für den Gebrauch der technischen Plattform sollen den Stammgemeinschaften als Nutzungsgebühren weiterverrechnet werden.

Wie kommen die Pläne in der Politik an?

Die SVP stellte sich in der Vernehmlassung gegen die Gesetzesrevision. Sie stört sich vor allem an der Widerspruchslösung: Dossierverweigerer könnten an den Pranger gestellt werden, befürchtet sie. Für die SP steht im Zentrum, dass der Sicherheitsstandard hoch ist und dass die Daten für Patientinnen und Patienten verständlich sind. Die Mitte forderte eine klare Kompetenzregelung. Die Grünliberalen sprachen sich für einen Neustart aus, statt am heutigen Modell herumzubasteln.