Endgültig grünes Licht für Grossgemeinde Wädenswil
Zeitlich zwar knapp, inhaltlich aber klar: Das Bundesgericht gibt nur zwei Wochen vor der Fusion von Hütten und Schönenberg mit Wädenswil seinen Segen.
Die Fusion von Wädenswil, Schönenberg und Hütten kann ohne Einschränkung auf den 1. Januar 2019 vollzogen werden. Das Bundesgericht hat die Beschwerde von zwei Schönenbergern gegen die Gemeinde Schönenberg und den Bezirksrat Horgen abgelehnt, soweit es überhaupt darauf eingetreten ist. Pikanterweise ist einer der Beschwerdeführer der frühere Gemeinderat Felix Meier (parteilos).
Die beiden Beschwerdeführer verlangten vom Bundesgericht, dass es den Zusammenschlussvertrag aufhebt, wie aus dem am Montag veröffentlichten Entscheid hervorgeht. Sie bemängelten unter anderem, der Zusammenschlussvertrag verfüge nicht über eine genügende rechtliche Grundlage. Deshalb hätte er den Stimmberechtigten nicht vorgelegt werden dürfen.
Grundlage vorhanden
Die Lausanner Richter kommen zu einem anderen Schluss. Das Stimmvolk nahm am 30. November 2014 eine Initiative an, mit der sie den Gemeinderat beauftragten, unverzüglich Fusionsverhandlungen mit Wädenswil aufzunehmen. Diesen Volksentscheid habe schon das Verwaltungsgericht als Grundsatzentscheid für den Fusionsprozess betrachtet, hält das Bundesgericht fest. Es stützt die Einschätzung der Vorinstanz. Dass nachträglich auch die Gemeinde Hütten in den Fusionsprozess einbezogen wurde, sei rechtens, hält es fest. Wenn man die Grössen- und Finanzverhältnisse der drei Gemeinden berücksichtige, gebe es nichts zu beanstanden. Die Fusion mit der kleinen und finanzschwachen Gemeinde Hütten könne im Vergleich zur Eingemeindung von Schönenberg in die Stadt Wädenswil als untergeordneter Aspekt betrachtet werden.
Weiter sei es nicht zu beanstanden, dass die Gemeinde Schönenberg keine vorberatende Gemeindeversammlung oder ein öffentliches Vernehmlassungsverfahren durchgeführt habe, halten die Lausanner Richter fest.
Der steinige Weg bis zur Fusion: Eine Chronologie
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Fehde gegen Bezirksrat
Die Beschwerdeführer bringen in ihrem Begehren an das höchste Gericht auch den Bezirksrat Horgen ins Spiel. Das lässt aufhorchen. Zur Erinnerung: Der Bezirksrat Horgen hat sich in den letzten Jahren intensiv mit Felix Meiers Gebaren beschäftigt. Unter anderem warf der Bezirksrat Meier vor, er trage Machtkämpfe im Gemeinderat aus und halte sich nicht immer an die gesetzlichen Vorgaben.
Die Beschwerdeführer verlangten, dass der Bundesrichter und ein Mitarbeiter in den Ausstand treten. Der Bundesrichter gehöre wie der Horgner Bezirksratspräsident der SVP an. Dieser und sein Mitarbeiter hätten schon am Entscheid über die Fusion der Gemeinde Hirzel mit Horgen mitgewirkt und seien befangen. Das Bundesgericht trat auf dieses Begehren nicht ein, weil die Argumente «keine geeigneten Ausstandsgründe sind».
Weiter stützt das Bundesgericht den Entscheid des Verwaltungsgerichts, wonach der Bezirksratsschreiber nicht befangen war. Die Beschwerdeführer warfen ihm dies vor, weil er in andere Verfahren involviert war.
Zur Kasse gebeten
Auch der Vorwurf, der Bezirksrat als juristische Laienbehörde erfülle die Anforderungen an eine qualifizierte Beschwerdeinstanz nicht, lässt das Bundesgericht nicht gelten. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass der Bezirksrat fachlich nicht genüge.
Schliesslich rügten die Beschwerdeführer, dass ihnen der Bezirksrat und das Verwaltungsgericht Kosten von insgesamt 7300 Franken aufgebrummt haben. Dies sei übersetzt. Das Bundesgericht betrachtet die Rüge jedoch als unbegründet und auferlegt den Beschwerdeführern weitere 2000 Franken für Gerichtskosten, die sie solidarisch tragen müssen.
Daniela Haag
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