«Ein Verzeichnis der Nein-Sager lässt sich leichter organisieren»
Ethiker Alberto Bondolfi findet es richtig, wenn Organe auch ohne explizite Zustimmung entnommen werden dürfen.
Der Staat hat die Pflicht, die Menschen vor ungewollten Eingriffen zu schützen. Wird er dieser Aufgabe gerecht, wenn künftig Organe bei Verstorbenen ohne Vorliegen einer expliziten Einwilligung entnommen werden?
Niemandem sollen Organe gegen dessen Willen entnommen werden. Das ist richtig. Der Ansatz des Bundesrates berücksichtigt diesen Anspruch in der Negativform: Jeder hat zu Lebzeiten das Recht, zu sagen, dass ihm nach dem Tod keine Organe explantiert werden dürfen. Für den Staat ist es wesentlich einfacher, ein Verzeichnis der Nein-Sager zu organisieren als ein Verzeichnis der Ja-Sager. Ich finde deshalb den Vorschlag des Bundesrates gut.
Manche Menschen wollen sich nicht mit der Frage der Organspende auseinandersetzen, ihre Haltung dazu ist beim Tod unbekannt. Künftig wird diese schweigende Mehrheit automatisch zu Spendern. Ist das ethisch vertretbar?
Die Behörden und die Regierung haben die Pflicht, die Bevölkerung zu informieren. Der Bundesrat will diese Information nun mit der erweiterten Widerspruchslösung intensivieren. Wenn es dann trotzdem noch Unwissende gibt, muss man sagen: Les absents ont toujours tort. Wer sich nicht mit der Frage beschäftigt, kann sich nicht mehr über missachtete Persönlichkeitsrechte beklagen
Muss nicht auch der Nichtsahnende rechtlich geschützt werden?
Es gibt den Rechtsgrundsatz, dass Nichtwissen über Einzelheiten des Gesetzes nicht entschuldigt. Jeder vernünftige Mensch weiss, dass man Organspender braucht. Es wäre billig, sich zu beklagen, dass man nichts von der neuen Widerspruchsregelung gehört habe.
Der Bundesrat will den Angehörigen das Recht geben, sich zur Organentnahme beim Verstorbenen zu äussern, falls dieser keine schriftliche Äusserung zur Organspende hinterlässt. Werden nicht wie schon bei der heutigen Zustimmungslösung häufig die Angehörigen unter Druck stehen, für den Verstorbenen zu entscheiden?
Die Rolle der Angehörigen ist eine sehr komplexe Frage, und hier habe ich Mühe mit der Position des Bundesrates. Meint der Bundesrat, dass die Angehörigen die Kenner des mutmasslichen Willens des Verstorbenen sind, also nur Zeugen? Oder haben die Angehörigen auch ein eigenes Recht, für den Verstorbenen zu entscheiden? Das ist unklar. Ich bin der Meinung, dass die Verwandten höchstens die Zeugen sein können.
Wenn Angehörige unter Schock stehen, werden sie da nicht weiterhin dazu neigen, die Organentnahme zu verweigern?
Es braucht eine speziell ausgebildete Spitalequipe, die mit genügender Sensibilität mit den Angehörigen spricht. In meinem Heimatkanton Tessin ist die Organspendequote hoch, weil in den Spitälern diese Arbeit sehr professionell gemacht wird. Nimmt man sich für das Gespräch mit den Angehörigen genug Zeit, fällt es diesen leichter, in die Organspende einzuwilligen. Diese erleichtertet sogar die Trauerarbeit, wenn die Angehörigen wissen, dass der Tod des Nächsten nicht ganz umsonst gewesen ist und jemand anders deshalb weiterleben kann.
«Es gibt kein Recht auf ein Organ.»
Aber über allem steht die Erwartung , dass mehr Leute zur Organspende bereit sind. Sollte sich der Staat da nicht heraushalten?
Organtransplantationen retten Menschenleben, und dies ist ein wichtiges Ziel der Medizin. Zudem muss man auch die Situation der kranken Menschen berücksichtigen, die auf der Warteliste für ein Spenderorgan stehen. Die Schweiz hat eine Konvention des Europarates ratifiziert, wonach die Staaten sich verpflichten, die Organspende zu fördern. In der Deutschschweiz gab es zwar die Forderung, der Staat solle gegenüber der Transplantationsmedizin neutral bleiben. Aber diese Position ist juristisch überholt.
Muss, wer eine Organspende entgegennehmen würde, auch zur Spende bereit sein?
Ja, diese moralische Verpflichtung kann man durchaus ableiten. Es ist ja sehr selten, dass jemand auf ein Spenderorgan verzichtet, wenn eine Transplantation nötig wäre. Aber weil Spenderorgane sehr selten sind, gibt es natürlich kein Recht auf ein Organ.
Die Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin plädiert dafür, dass der Staat die Bürger dazu auffordert, eine Erklärung zur Organspende abzugeben, etwa wenn sie auf dem Amt den Ausweis erneuern lassen. Was halten Sie davon?
Die Ethikkommission setzt sehr stark auf die Autonomie des Einzelnen. Der tatsächliche Wille soll in jedem Fall berücksichtigt werden, aber das lässt sich schwer organisieren. Die Identitätskarte erneuert man in der Regel alle zehn Jahre. Wenn aber jemand in der Zwischenzeit seine Meinung zur Organspende ändert, muss sich der Betreffende trotzdem von sich aus melden. Deshalb sollten sich diejenigen, die nicht Organspender sein wollen, von sich aus melden müssen.
Trägt nicht die Erklärungsregelung der Ethikkommission dem Selbstbestimmungsrecht am besten Rechnung?
Im Falle der Transplantation wird der Wille des Einzelnen sehr stark berücksichtigt. Es ist eigentlich erstaunlich, wie hier die postmortalen Persönlichkeitsrechte maximal berücksichtigt werden. Aber bei anderen Fragen im Umgang mit der Leiche nimmt sich der Staat viel mehr Entscheidungsgewalt heraus. Wenn in einer Gemeine Erdbestattungen aus Platzgründen nicht mehr möglich sind, dann verfügt die Gemeinde wohl die Kremation, selbst wenn ich eine solche ablehne. Gleiches gilt für besondere Bestattungswünsche: Wenn ich auf dem Matterhorn begraben werden möchte, wird Zermatt sicher Nein sagen.
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