Ein Formfehler stoppt die Sanierung der Seestrasse
Mitten während der Instandsetzung muss das kantonale Tiefbauamt an der Seestrasse in Herrliberg die Arbeit einstellen. Verantwortlich für den Baustopp sind Einsprachen nach einer öffentlichen Auflage, die gar nicht notwendig war. Jetzt muss das ganze Auflageverfahren durchgezogen werden.
Formfehler sind peinlich und ärgerlich. Passiert ist solch einer bei der Sanierung der Seestrasse in Herrliberg. Der 1,1 Kilometer lange Abschnitt zwischen der Steinradstrasse und der Forchstrasse wird seit Oktober instandgesetzt. Für 4 Millionen Franken beseitigt das kantonale Tiefbauamt jahrzehntealte Spuren der Abnutzung in Belag und Fundament. Gleichzeitig werden Entwässerung, Beleuchtung erneuert, die Gemeinde und Energie und Wasser Meilen AG nutzen die Baustelle für den Ersatz von Werkleitungen.
Alles statt nur eine Insel
Im Gegensatz zu Strassenprojekten, die eine Veränderung bringen, halten Instandsetzungen am baulichen Zustand fest. Die Strasse wird weder breiter oder schmaler, noch leistungsfähiger oder verkehrsberuhigt. Daher sind Instandsetzungen vom öffentlichen Auflageverfahren befreit und somit nicht einsprachegefährdet.
Doch in Herrliberg unterlief im März ein Fehler. Statt nämlich nur eine zusätzlich geplante Mittelinsel zu einem bestehenden Fussgängerstreifen pflichtgemäss aufzulegen gelangte das gesamte Projekt in das öffentliche Verfahren. Prompt gingen drei Einsprachen ein – notabene nicht gegen die Fussgängerinsel.
Erst aufgrund dieser Rekurse hat das kantonale Tiefbauamt den Fehler erkannt. Nun gibt es kein Zurück mehr, wie Thomas Maag, Mediensprecher kantonalen Baudirektion bestätigt: «Wir müssen jetzt das irrtümlich eingeleitete Verfahren durchziehen.» Dieses beinhaltet ebenso die Projektfestsetzung durch den Regierungsrat, in der auch die Einsprachen behandelt werden. Dann gilt wiederum eine 30-tägige Frist, in der Rechtsmittel gegen den Regierungsbeschluss ergriffen werden können. Die Bauleitung hat deshalb entschieden, die Arbeiten an der Seestrasse in Herrliberg per 25. April «solange einzustellen, bis das Strassenprojekt rechtskräftig festgesetzt ist», heisst es in einer Medienmitteilung der Baudirektion.
Heuer geht nichts mehr
Die für die Zeit vom 27. August bis 28. September geplanten Belagsarbeiten und die damit verbundene Teilsperrung der Seestrasse werden ebenfalls verschoben. Die Baustelle wird jetzt abgeräumt, der Verkehr fliesst ab Donnerstag wieder zweispurig ohne Ampel. Damit rückt der für September geplante Abschluss der Arbeiten in weite Ferne. «Wir gehen davon aus, dass in diesem Jahr nichts mehr gemacht werden kann», sagt Thomas Maag. Diese Annahme fusst auf der Risikoeinschätzung des Tiefbauamts, wonach eine Einsprache im schlimmsten Fall bis vors Bundesgericht führen könnte. Ausgenommen vom Baustopp sei nur der hochwassersichere Ausbau des Dorf- und Büelhältibachdurchlasses unter der Seestrasse. Diesen wolle man ab anfangs Juni durchziehen.
Die bereits durchgeführten Arbeiten wie die Sanierung des bergseitigen Trottoirs an der Seestrasse sowie die Erneuerung der Werkleitungen sind von den Einsprachen unberührt. Sie müssen daher nicht zurückgenommen werden. Mediensprecher Maag beziffert die Mehrkosten wegen der verschobenen Sanierung mit einem «tiefen fünfstelligen Betrag».
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